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Freiwillig arbeiten: Geschlechtergeschichten
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Lilith Stehlin

Männerbund und Ehrenamt: Eine Polemik

Die Stimme Justitias hallt im Gerichtssaal, sie klagt im Namen der Frauen gegen den Verband der Gemeindepräsidenten des Kanton Zürichs. Ihm wird vorgeworfen ein Männerbund zu sein, der nicht nur seinen eigenen Präsidentinnen schade, sondern alle Frauen des Kantons ausgrenze.

1971 brach der Damm des Bundespatriarchats. Endlich bekamen die Frauen mit Schweizer Pass ihre Stimme und die Chance auf einen Platz am politischen Tisch. Im Kanton Zürich, dem bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz, brach der Damm bereits im Jahr davor.1 So wurde die älteste Demokratie Europas endlich zu einer Demokratie – Jahrzehnte nach ihren Nachbarn.

Doch es wäre vermessen zu behaupten, dass im Jahr 1971 auch der Sexismus durch eine Abstimmung abgeschafft worden sei. Auch heute, ein halbes Jahrhundert später, leben wir in einer Zeit von Wage Gap, Unterrepräsentation und Doppelbelastung von Erwerbstätigkeit und Hausarbeit. Auch die Welt der Politik ist nach wie vor eine Androkratie, das noble Reich der Männer. Die Androkratie hat ihr Netz von den höchsten nationalen Ebenen bis in die Gemeinde gewoben. Diese kleinste Einheit der Schweizer Politik taucht im Mediengetöse häufig unter. Doch die Gemeinde hat besondere Bedeutung für uns: Sie sammelt den Müll, schult die Kinder, sorgt für Sicherheit, gewährt Sozialhilfe und regelt den Verkehr. Die Gemeinde ist die erste Anlaufstelle für viele Alltagsprobleme, für die ihre Einwohner*innen Lösungen erwarten. Auch mit Blick auf die Freiwilligkeit bedürfen die Gemeinden als Grundbausteine der Schweizer Demokratie besonderer Aufmerksamkeit. Denn hier wirkten die werten Herren im prestigeträchtigen Ehrenamt, nicht dienend, sondern führend. Im Ehrenamt arbeiten sie unentgeltlich, sagen die werten Herren vom Stammtisch bis ins Bundeshaus. Hausarbeit, Pflege und Fürsorge, dieses niedere Schaffen, hatten hingegen Frauen im Geiste ihres angeblichen Wesens zu erledigen.

Keine Ausnahme ist unser Angeklagter, der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich. Um die Ermittlung fortzusetzen und dem Gespinst der Androkratie auf die Schliche zu kommen, werden wir als Lupe den Männerbund verwenden. Die Detektiv*innen des Feminismus haben für uns schon das Glas für diese Lupe geschliffen. Doch wie bei jedem Werkzeug müssen wir zuerst lernen, damit umzugehen. Was also ist mit Männerbund gemeint?

Zusammenschlüsse von Männern, die dazu dienen, für die Gruppe oder für Einzelne Positionen zu sichern oder zu erhalten, gab es wohl schon immer. Der Kultursoziologe Nicolaus Sombart definierte den Begriff Männerbund als »eine männergemässe, männerbezogene, exklusiv von Männern geprägte Form der Gesellung«.2 Feminist*innen verstehen den Begriff Männerbund aber nicht nur deskriptiv, sondern kritisieren damit generell patriarchale Strukturen in Staat und Gesellschaft und die damit zusammenhängende Dominanz des Männlichen. Die Politikwissenschaftlerin Eva Kreisky zum Beispiel schleift ein äusserst präzises Lupenglas. So zeigt sie, dass Männerbünde nicht zwingend vollkommen exklusiv sein müssen. Der Männerbund reicht weiter als der Tempel einer Freimaurerloge und die sixtinische Kapelle. Das definierende Merkmal eines Männerbundes ist die Bindung zwischen den teilnehmenden Männern. Diese ist ausserordentlich stark, unbewusst, häufig irrational, mit teils homoerotischen Zügen und egalitär.3 Eine Bindung frei von Lastern wie Klasse, Adel und Blutsverwandtschaft. Natürlich beschränkt sich der egalitäre Charakter auf Männer. Nicht nur wird alles Weibliche ausgeschlossen, es wird herabgewürdigt. Der Männerbund muss sich vor dem Eindringen von allem Weiblichem schützen, die Infektion soll am besten gar nicht geschehen, auf jeden Fall aber sich nicht wie eine Krankheit verbreiten. Damit der Ausschluss nicht auffällt, wirkt die Camouflage der Geschlechterneutralität. Das Maskuline wird geschickt als die per se neutrale Welt der Politik maskiert, der Welt des Femininen wird kein Platz am Tisch geboten.4 Der Männerbund muss sich männlich halten, sonst wäre er kein Männerbund mehr. Nicht alle haben den Luxus eines Vatikans, denn in einer angeblich inklusiven Welt darf der Ausschluss nicht explizit sein. Es bedarf subtilerer Werkzeuge. Mann muss nach aussen den Ausschluss leugnen können. Mit der Präzision eines Vorschlagshammers kann Mann stilsicher Frauen vergrämen und vertreiben. Ein simples Werkzeug ist die offene Hostilität gegenüber jeglichem femininen Anschein. Ein wohlplatzierter unappetitlicher Kommentar kann die Einschlagskraft einer Bombe haben. Es gibt jedoch, neben dem Vorschlaghammer, auch das Skalpell im Werkzeugkasten des Männerbundes. So können die werten Herren einfach exklusiv untereinander sozialisieren. Hier werden Karrieremöglichkeiten besprochen und Kandidaten aus dem eigenen Kreis gefördert. Das Feierabendbier schmeckt dem werten Herrn besser in der Präsenz von Seinesgleichen.5

Doch werfen wir den Blick zuerst auf die Anklagebank, wo der Verband der Gemeindepräsidenten des Kanton Zürichs gerade sitzt. Lasst uns zuerst dessen Biographie kurz erzählen, bevor die Anklage das Wort ergreift. Der Bund wurde im Jahr 1909 von 33 Gemeindepräsidenten in Uster gegründet. Ziel war es, sich gemeinsam für die Gemeinden Zürichs einzusetzen.6 Frauen hatten selbstredend keinen Platz in der Welt der Politik, der Männerbund war noch heil. Wie sieht das politische Biest genau aus, welches aus Uster entsprungen ist?

Der Verband setzt sich exklusiv aus den Gemeindepräsidentschaften des Kanton Zürichs zusammen. Mitgliedschaft und Mitarbeit sind ehrenamtlich und freiwillig.7 Abgesehen von gewissen Entschädigungen kriegen die Mitglieder des Verbandes keinen Lohn ausbezahlt. Der Verband schafft nicht für Reichtümer, es geht um etwas viel Elementareres, nämlich Macht. Der Augapfel der Macht wird sorgfältig gehütet. Das Ehrenamt ist ein Ort, wo der Mann selbstlos für die Macht seines eigenen Geschlechts kämpft. An der Speerspitze des Heeres der Männlichkeit steht der leitende Ausschuss, welcher sich aus zwölf Mitgliedern zusammensetzt. Um diese auszuwählen, hat der Verband den Kanton Zürich in zwölf Regionen aufgeteilt und jede Region wird von je einem Mitglied vertreten. Der Verband ist recht mächtig, gewissermassen eine klandestine Stimme in der kantonalen Politik, die von Wädenswil bis Feuerthalen hallt. Auch hat er ein Sammelsurium an Lorbeeren, die sein Haupt schmücken. So sieht sich dieser Verein mitverantwortlich für die Einführung der Gemeindesteuer,8 die Schaffung des Zürcher Verkehrsverbundes9 und das tapfere Querulieren gegen den Migroswagen, eine Sternstunde der Donquichotterie.10 So klagte man erfolglos in den Gemeinden wegen der Befürchtung, dass der Migroswagen lokalen Geschäften schaden könnte.

Das Maskuline wird geschickt als die per se neutrale Welt der Politik maskiert, der Welt des Femininen wird kein Platz am Tisch geboten.

Doch das Donnern der Trommeln der Gleichberechtigung konnte selbst in den Hallen der Gemeindepräsidenten gehört werden. Deren ohrenbetäubendes Dröhnen zwang die Hochburg Massnahmen zu ergreifen. Mann sah sich gezwungen, den Frauen Krümel auszustreuen. So änderte sich der Name des Verbandes zu »der Verband der Gemeindepräsidien des Kanton Zürichs«. Natürlich geschah dies erst in unserem Jahrtausend.

Die Anklage erhebt das Wort

»J’accuse« spricht die Anklage, doch was kommt danach? Es gilt die Unschuldsvermutung, das Plädoyer muss überzeugen. Was also sind die Argumente, die gegen die patriarchale Politik des Verbands der Gemeindepräsidenten und seine Exklusion von Frauen ins Feld geführt werden können? Seine eigenen Worte, niedergeschrieben in den Protokollen, beweisen Schuld.

So reicht die Anklage ihr erstes Beweismittel ein, das Damenprogramm des Jahres 1989. Dort lud der leitende Ausschuss zu einer Begleitveranstaltung für die Ehegattinnen der Mitglieder. Um das Bild zu vervollständigen, wird ein zusätzliches Beweisstück eingereicht. Zu dieser Zeit sass eine Frau im leitenden Ausschuss, Gisela Horber.11 Mit kritischem Blick und gesundem Verstand können wir die düsteren Konnotationen enthüllen. Das Damenprogramm widerspiegelt das Weltbild des Verbandes. Den Damen gilt ein Unterhaltungsprogramm, den Herren die Macht, die Herrschaft. Der Thronraum ist des Königs Domäne. Gisela Horber ist eine Thronprätendentin, der Thron gebührt dem König, und weist ihr subtil den wahren Platz an. Frauen sollen an einem Soirée belanglosen Tratsch austauschen. Dieses Programm illustriert auch das männliche Geschlechterverständnis. Dass der Mann ein Soldat der Politik ist und das Weib zuhause bleiben soll, wurde schon oft genug in die Schädel der Leserschaft gerammt. Das Damenprogramm enthüllt etwas Weiteres, die zugrundeliegende Heteronormativität. Es ist klar, dass die Damen die Ehefrauen der Männer sind. Für die werten Herren wäre es blasphemisch anzuerkennen, dass es andere Formen der Beziehungen und Identitäten gibt, als das bürgerliche Familienbild und die Zweigeschlechtlichkeit diktieren. Konkubinat und Homosexualität sind ketzerisches Kauderwelsch für die werten Herren.

Die vereinzelten Zeilen des Damenprogramms sind noch nicht genug Material, um dem Verband einen Strick zu drehen. Gisela Horber ist nur eine von tausenden Zürcherinnen, denen der Verband oft nur auf dem Papier dient. Das männerbündische Heer der Gemeindepräsidenten kämpfte ohne Sold an allen Fronten. Diese gilt es zu inspizieren und dem Gericht weitere Ermittlungsergebnisse vorzulegen.

Bereits 1945 hatte der Verband eine der ersten Chancen zur Bewährung verpasst. In diesem Jahr gab es einen Versuch im Kanton Zürich, das Frauenstimmrecht auf Gemeindeebene einzuführen. Wir zitieren die Worte des Angeklagten. »Der Vorsitzende [sic] referiert über die regierungsrätliche Vorlage, indem er gleichzeitig ihren besonderen politischen Charakter hervorhebt. Es drängt sich daher die Frage auf, ob sich der Leitende Ausschuss, beziehungsweise der Verband, überhaupt mit der Angelegenheit befassen oder die Diskussion hierüber den politischen Parteien überlassen soll. Es berührt etwas eigenartig, dass die Frau in Sachfragen nicht zu stimmen hätte und die Vorlage wenigstens in den Landsgemeinden eine Ordnung bringen würde, die der allgemeinen Volksauffassung nicht entspricht. Nach einer weiteren Diskussion, die sich in der Richtung der vorstehenden Ausführungen bewegt, wird beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten.«12

Der Verband war sich offensichtlich zu fein, die Rechte seiner Mitbürgerinnen zu besprechen. Vielleicht haben die Bilder der Soldaten die Idee der Politik als Schlachtfeld befeuert. Als tapfere politische Soldaten dulden sie keine Soldatinnen. Tapfer genug, um gegen das Feminine zu kämpfen, aber zu feige, sich Kontroversen zu stellen, so lautet der soldatische Ehrenkodex des Männerbundes. Ein Bushido, der so nobel ist wie die Herren selbst.

Noch Jahre später war der Geist des Soldaten unverändert. 1966 kam die nächste Angriffswelle gegen die Androkratie, es gab einen weiteren Versuch, das Frauenstimmrecht in Zürich einzuführen. Mit ähnlicher Courage wurde das Thema wieder angegriffen. Während einer Generalversammlung gab es eine kleine Orientierung. Den Herren war es auch jetzt nicht wichtig genug, diese in den Protokollen zu erläutern.13 Mann ging elegant mit minimalem Aufwand einer Kontroverse aus dem Weg und konnte seinen eisernen Griff ein paar Jahre weiter halten.

Den Damen gilt ein Unterhaltungsprogramm, den Herren die Macht, die Herrschaft.

Doch dieser Griff rostete um 1970. Das Frauenstimmrecht wurde eingeführt und die Bastille gestürmt. Die Frauen konnten sich einen Weg in die Hallen der Macht sichern. Die Herren des Verbandes hatten plötzlich den Feind in den eigenen Reihen. Es musste etwas Neues und Paradoxes geschmiedet werden, Partizipation ohne Partizipation. Die nächsten Beweisstücke werden den Seiltanz der exklusiven Inklusion aufzeigen.

Ein Fall aus dem Jahr 1983 möchte auf den ersten Blick diesem Empfinden widersprechen. So fragte das Frauenhaus Zürich um weitere Gelder an, um sein eigenes Schaffen weiterführen zu können. Das Frauenhaus brachte ein äusserst überzeugendes Schreiben aufs Papier. Dieses fiel dann auch auf offene Portemonnaies und die nötigen Gelder wurden gesprochen.14 Doch der Eindruck, dass der Verband eine feministische Initiative ernst genommen hat, täuscht. Dass die Hochburg des Mannes, die Politik, sich mit dem Feminismus verbündet, das ist leider doch zu absurd, um wahr zu sein. Mit einem kritischen Auge kommt der wahre Charakter des Ganzen ans Licht.

Was die Unterstützung ausserordentlich macht, ist die Tatsache, dass das Frauenhaus eine Institution von Frauen für Frauen ist. Das Reich des werten Herrn hingegen bleibt unangetastet. Es wird nichts gefordert, sondern einfach etwas Eigenes gebaut. Die Idee, dass ein wohlargumentierter Brief die Herzen gewandelt hätte, ist närrisch. Zu oft ist schon das stärkste Argument auf taube Ohren gefallen. Argumente haben die Durchschlagkraft einer Wasserpistole.

Den Kontrast sehen wir, wenn es darum geht, ob Frauen in das Reich der werten Herren eintreten dürfen. So kam es im gleichen Jahr zu einer Diskussion, welche Rolle Frauen in der Landesverteidigung einnehmen sollen. Das folgende Zitat zeigt, dass die Soldaten des Männerbundes auch wahre Soldatinnen nicht duldeten: »Nicht sinnvoll wäre es hingegen, die Frau zum ›Wehrmann‹ auszubilden. Bei einem Ausbau der koordinierten Dienste wie auch bei den bereits vorhandenen Organisationen (Zivilschutz, FHD [Frauenhilfsdienst] und Rotkreuzdienst) gibt es genügend Möglichkeiten, die Frau im Ernstfall ihrem Wesen entsprechend in der Gesamtverteidigung einzusetzen.«15

Der noble galante Herr setzt sich ausdrücklich für das weibliche Wesen ein, egal ob seine eigenen Illusionen der Wahrheit entsprechen. Im Kampf dürfen nur Männer Schulter an Schulter stehen. Das Soldatentum ist ein geweihter Boden der Männlichkeit. Die blutrote Taufe des Gemetzels ist dem Mann vorbehalten. Die Auffassung, dass eine Frau ein Wehrmann werden sollte, wird als absurd behandelt. Das Wort Wehrmann allein reicht zur Begründung. Die Ader des Geschlechteressentialismus pulst im Körper des Männerbundes, ohne sie wäre der Organismus nicht überlebensfähig.

Die Herren des Verbandes hatten plötzlich den Feind in den eigenen Reihen. Es musste etwas Neues und Paradoxes geschmiedet werden, Partizipation ohne Partizipation.

Die Landesverteidigung ist nicht das einzige Gut, das vor dem Gift der Gleichstellung bewahrt werden soll. So wird auch die Dienstpflicht in der Feuerwehr eisern gehütet. Als 1981 die Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverfassung immerhin in Tinte festgehalten wurde, kam es schnell zum Zwang, die Dienstpflicht dem zwanzigsten Jahrhundert anzupassen. Jedoch hatten diese Bemühungen den Ernst eines Kabukitheaters. Der Druck, auch Frauen in den Feuerwehrdienst zu integrieren, war echt, der Umsetzungswille weniger. Diese Missgunst kommt am besten in den eigenen Worten des Verbandes zur Geltung: »Die Gleichstellung bringt zwar keinen klar erkennbaren Nutzen, sondern dürfte eher eine Reihe von zusätzlichen Problemen schaffen. Sie erscheint aber aufgrund des bundesgerichtlichen Urteils zwingend.«16

Aus den Zeilen des eigenen Protokolls wird die patriarchale Haltung des Verbands glasklar. Es bedarf keines grossen Genies unserer Zeit, diese aus den Zeilen herauszulesen. Gleichstellung wird als Zwang und nicht als Gut anerkannt. Lieber schliesst man die Tore der Feuerwehr für die Hälfte der Bevölkerung, als dass deren Hilfe anerkannt wird. Möglichst viele qualifizierte Leute zu haben, um Flammen in unseren Gemeinden zu löschen, ist ein Hindernis. Der Wasserstrahl könnte sich auf die Flammen des Patriarchats richten.

Selbst wenn die Frau ihre vom werten Herrn gegebene Rolle erfüllt, kann sie nicht mit Unterstützung rechnen. Im Jahr 1988 kam der Verband zum Schluss, dass Mutterschaftsbeiträge nicht notwendig sind und vor allem aufwändig wären.17 Damit liefert er ein letztes Beweisstück. Die hart arbeitenden Ernährer zeigen ihren ganzen Fleiss. Die Bedürfnisse von bedürftigen Müttern müssen nicht anerkannt werden. Der Staat dient Wichtigerem, als sich um seine weibliche Bevölkerung zu kümmern. Der männliche Staat muss Männliches verrichten, da kann man sich nicht auf die finanzielle Unterstützung armer Mütter herablassen. Diese brauchen offensichtlich nicht das nötige Geld, um sich um ihre kleinen Kinder zu kümmern. Einfacher ist es, die Schuld einfach den Frauen in die Schuhe zu schieben. Sie hätten ja einfach bessere Ehemänner heiraten können.

Eine Mauer ist gefallen, tausende stehen noch

Unbesoldet, freiwillig sind die Soldaten des Ehrenamtes schon lange marschiert. Am Genuss der Macht wird sich gelabt, nicht an der Süsse des Goldes. Aus dem Stahl der Männlichkeit werden Bündnisse geschmiedet, die auf alle Ewigkeit dem Mann den Thron sichern soll. Stahl rostet, der Felsen wird zu Sand und der Männerbund steckt Verluste ein. So musste die patriarchale Verbandspolitik im Laufe der Jahrzehnte Konzessionen machen. Die Mauern sind gefallen und Frauen strömen in die Männerburg hinein. Können sie die Burgherrschaft übernehmen oder bleibt der Verband ein immerwährender, immer wandelnder Männerbund? Diese Frage muss offen bleiben. Auch das Urteil müssen andere fällen. Das Plädoyer ist eingereicht. Die besprochenen Fälle sollten als Grundlage genügen. Doch liegt es am Gerichtshof der Zeitgeschichte, den Männerbund zum Galgen zu führen, damit dieser sein Ende findet. Möge sein Epitaph geschrieben und sein Name in die Geschichtsbücher verbannt werden.

Lilith Stehlin studiert im Master Politikwissenschaft mit der Spezialisierung Demokratie, Entwicklung und Internationale Beziehungen im Hauptfach und Geschichte der Neuzeit im Nebenfach an der Universität Zürich.

Der männliche Staat muss Männliches verrichten, da kann man sich nicht auf die finanzielle Unterstützung armer Mütter herablassen.

Literatur
  1. 1

    Christian Koller: »Vor 150 bis 30 Jahren: Der lange Weg zum Schweizer Frauenstimmrecht«, https://www.sozialarchiv.ch/2021/05/12/vor-150-bis-30-jahren-der-lange-weg-zum-schweizer-frauenstimmrecht/

  2. 2

    Eva Kreisky: »Das ewig Männerbündische?«, in: Claus Leggewie (Hg.): Wozu Politikwissenschaft? Über das Neue in der Politik, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft (1994), S. 191–210.

  3. 3

    Eva Kreisky: »Das ewig Männerbündische?«, in: Claus Leggewie (Hg.): Wozu Politikwissenschaft? Über das Neue in der Politik, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft (1994), S. 191–210.

  4. 4

    Silvia Oberhänsli: »Beleidigen, belästigen, austricksen und ausgrenzen: Männerbündische Abwehr gegenüber Frauen«, in: Lynn Blattmann, Irène Meier (Hg.): Männerbund und Bundesstaat: Über die politische Kultur der Schweiz, Zürich: Orell Füssli (1998), S. 219–241.

  5. 5

    Silvia Oberhänsli: »Beleidigen, belästigen, austricksen und ausgrenzen: Männerbündische Abwehr gegenüber Frauen«, in: Lynn Blattmann, Irène Meier (Hg.): Männerbund und Bundesstaat: Über die politische Kultur der Schweiz, Zürich: Orell Füssli (1998), S. 219–241.

  6. 6

    Hans-Rudolf Galliker: Eine starke Stimme: 100 Jahre Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich, Uster (2009).

  7. 7

    Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich: »Statuten«, 1. Juli 2022, https://www.gpvzh.ch/dl.php/de/62cbfef78bbb3/STATUTEN_GPV_vom_22_07_01.pdf.

  8. 8

    Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich: »Der lange Kampf um die kommunale Einkommenssteuer«, https://www.gpvzh.ch/dl.php/de/0d4rf-0x5o1s/Einkommenssteuer.pdf (2009).

  9. 9

    Hans-Rudolf Galliker: Eine starke Stimme: 100 Jahre Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich, Uster (2009).

  10. 10

    Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich: »Kampf gegen die Migroswagen«, https://www.gpvzh.ch/dl.php/de/0d4rk-abjchd/Migroswagen.pdf.

  11. 11

    Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, 1909 (ca.) –1995 (ca.) (Fonds), Protokoll des leitenden Ausschusses vom 16. März 1989, Staatsarchiv Zürich, W II 14.

  12. 12

    Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, 1909 (ca.) –1995 (ca.) (Fonds), Protokoll der Sitzung des leitenden Ausschusses vom 19. September 1945, Staatsarchiv Zürich, W II 14.

  13. 13

    Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, 1909 (ca.) –1995 (ca.) (Fonds), Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 28. Juni 1966, Staatsarchiv Zürich, W II 14.

  14. 14

    Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, 1909 (ca.) –1995 (ca.) (Fonds), Protokoll des leitenden Ausschusses vom 11. Mai 1983, Staatsarchiv Zürich, W II 14.

  15. 15

    Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, 1909 (ca.) –1995 (ca.) (Fonds), Protokoll des leitenden Ausschusses vom 22. September 1983, Staatsarchiv Zürich, W II 14.

  16. 16

    Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, 1909 (ca.) –1995 (ca.) (Fonds), Protokoll des leitenden Ausschusses vom 17. Dezember 1987, Staatsarchiv Zürich, W II 14.

  17. 17

    Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, 1909 (ca.) –1995 (ca.) (Fonds), Protokoll des leitenden Ausschusses vom 16. November, Staatsarchiv Zürich, W II 14.