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Queer Vienna: Einblicke in ein Bewegungsarchiv
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Alice Wüstinger

Fürsprecher der Homophilen

Ende der 1950er setzte sich der Direktor der Grazer Universitätsbibliothek für Homosexuellenrechte ein – und betonte, er sei selbst heterosexuell. Wie unterscheidet sich sein Fürsprechen vom Aktivismus eines Wiener Schriftstellers, der sich öffentlich zu seiner »Homophilie« bekannte?

»In Feldkirch (Vorarlberg) hat die Staatsanwaltschaft gegen 127 Menschen Anklage nach §129Ib StG erhoben.«1 Die lapidare Meldung über einen Massenprozess aus dem Jahre 1954 erregte im Österreich der 1950er Jahre wohl ein gewisses Aufsehen, gleichwohl stach sie nur wenig aus dem heraus, was man in der Prozessberichterstattung »normal« nannte. Die Dimension war ungewöhnlich, nicht die Sache an sich. Jedes Jahr wurden hunderte Männer und Frauen wegen des §129Ib des österreichischen Strafgesetzes vor Gericht gestellt, nur eben nicht gleichzeitig. Der Paragraf stellte »Unzucht mit Personen desselben Geschlechts« unter Strafe. §130 legte das Strafausmaß fest: »Die Strafe ist schwerer Kerker von einem bis zu fünf Jahren.«2 Diese Bestimmungen waren von 1852 bis 1971 in Kraft und brachten tausende Menschen in die Gefängnisse, Psychiatrien und in die Operationssäle. Dies blieb öffentlich weitgehend unwidersprochen, waren der Hass auf Homosexuelle und der Ekel vor ihnen doch gesellschaftlicher Mainstream. Bis auf eine Handvoll Petitionen an die österreichischen Behörden, den Paragrafen abzuschaffen, ist so gut wie kein Engagement gegen ihn bekannt. Seit Ende des 19. Jahrhunderts bis in die 1970er Jahre gibt es in Österreich »ein relativ gering ausgeprägtes Engagement für Homosexuellenrechte« im Vergleich zu anderen Ländern, was laut dem Historiker Christopher Treiblmayr »nicht zuletzt durch einen Mangel an zivilgesellschaftlichen Strukturen in der österreichischen politischen Kultur erklärbar« sei.3 Ein wenig Engagement ist seitens der Österreichischen Liga für Menschenrechte dokumentiert. Die Liga, 1926 gegründet und damit Österreichs älteste Menschenrechtsorganisation, setzte sich für einen »universellen Menschenrechtsschutzgedanken ein und bearbeitet[e] demgemäß ein breites Feld menschenrechtsrelevanter Fragen«; darunter fiel auch ein gelegentlicher und bescheidener Einsatz für Homosexuellenrechte.4

So hatte der Wiener Rechtsanwalt Otto Ekstein bereits 1930 eine Petition verfasst, welche die Abschaffung der strafrechtlichen Verfolgung forderte. Namhafte Unterstützer*innen waren Sigmund Freud, Franz Werfel, Stefan Zweig und Arthur Schnitzler. Etwa ein Drittel der weiteren Unterzeichner*innen stand mit der Österreichischen Liga für Menschenrechte in Verbindung.5 Das waren beispielsweise der Präsident der Liga, Adolf Vetter und weitere Führungspersönlichkeiten, etwa die feministische Theoretikerin Rosa Mayreder oder Universitätsprofessoren wie der Jurist Josef Hupka, der Physiker Hans Thirring und der Kunsthistoriker Hans Tietze.6 Auf Basis der sexuellen Selbstbestimmung, »vom Standpunkt der Gerechtigkeit, der Menschlichkeit und der Vernunft« sah Ekstein den §129 Ib als eine Verletzung der Menschenrechte, was für die damalige Zeit wegweisend war, »weil er den Homosexuellen verwehrt, über ihre Sexualität zu verfügen, trotzdem keinerlei Rechtsgut verletzt wird.«7

Die Petition blieb folgenlos: Von 1922 bis 1937 gab es 6'784 Verurteilungen aufgrund von Homosexualität, 1938­­ bis 1945 waren es 3'970, 1946 bis 1971 waren es 14'150. Insgesamt sind das fast 25'000 Verurteilungen in fünfzig Jahren.8 Während der Zeit des Nationalsozialismus in Österreich erreichte das Ausmaß der Verfolgung seinen Höhepunkt. Organisationen wie die Liga für Menschenrechte lösten sich auf, ihre Mitglieder flüchteten zu großen Teilen aus dem Land. Die von Otto Ekstein initiierte Petition sollte für viele Jahre der letzte Versuch bleiben, die Rechtslage der Homosexuellen zu verbessern. Die Liga, nach der Befreiung Österreichs wiedergegründet, nahm ihr Engagement zunächst nicht wieder auf, auch wenn sich in ihrem Umfeld »Ansätze einer österreichischen Homophilenbewegung [erkennen lassen], wobei auf sexualreformerische Traditionslinien aus der Zeit vor 1938 rekurriert wurde.«9

Abb. 1: Wolfgang Benndorfs Broschüre ist ein besonderes Beispiel für den Aktivismus der 1950er Jahre.

Es war der Gesetzgeber selbst, der Bewegung in die Angelegenheit brachte. Der Nationalrat setzte 1954 eine Kommission ein, die zum Ziel hatte, das österreichische Strafrecht von 1852 zu reformieren. Eine eigene Kommission beschäftigte sich im Herbst 1957 mit der Reform des Sexualstrafrechts, deren Protokolle (der siebzehnten bis zwanzigsten Sitzung) Nina Kramer in ihrem Artikel an anderer Stelle in diesem Heft diskursanalytisch betrachtet.

Die Kommission empfahl eine Aufhebung des Paragrafen §129 Ib, es kam aber aufgrund politischer Differenzen zu keiner Umsetzung. Erst 1971 wurde die Strafbestimmung gestrichen. Die Verfolgungszahlen nach §129 Ib, die im Jahr 1955 mit 815 verurteilten Homosexuellen – 779 Männer (davon 177 Jugendliche), sowie 36 Frauen (davon drei Jugendliche) – ihren Höhepunkt erreichten, blieben indes hoch.10 Ein wesentlicher Grund für den Höchststand 1955 war wohl auch der eingangs erwähnte Prozess in Feldkirch im äußersten Westen Österreichs, der zu zahlreichen Verurteilungen führte.

Wolfgang Benndorfs Engagement

Der Prozess hatte aber auch noch eine weitere Folge: Der pensionierte Direktor der Universitätsbibliothek Graz, Hofrat Dr. Wolfgang Benndorf, sah sich veranlasst, an den Gesetzgeber und an die Gesellschaft zu appellieren, den §129 Ib abzuschaffen. Über zwanzig Jahre war diesbezüglich keine Stimme zu hören gewesen, über hundert Jahre hatte kein Appell eine Folge gezeitigt. Der Paragraf, der laut Benndorf »so vielen Menschen soviel Nervenpein und Leid aller Art bereitet, und das ohne jeden vernünftigen Sinn und Nutzen«, blieb unwidersprochen.11 Im Jahr 1956, zwei Jahre nach dem Massenprozess von Feldkirch, veröffentlichte Benndorf die Broschüre »Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht: §129 Ib öStG (§175 dStGB) im Lichte der Tatsachen«.

Wer war Wolfgang Benndorf und was motivierte ihn zu dieser Publikation? Wolfgang Benndorf (1901–1959) studierte Philosophie und Geschichte in Graz, München und Bonn. Er war zunächst als Bibliothekar an der Klagenfurter Universitätsbibliothek tätig, dann an der Grazer Universitätsbibliothek.12 Als bekennender Antifaschist und Gegner des Nationalsozialismus berichtete er schon 1933 öffentlich über die Gräuel des KZs Dachau. Der NS-Studentenbund brachte sich gegen das Verbleiben Benndorfs an der Universität ein, daraufhin wurde er auf eigene Bitte nach Salzburg versetzt und 1939 pensionslos entlassen.13 Die Reichsschrifttumskammer verbot ihm jegliche Art schriftstellerischer Tätigkeit. 1945 kehrte Benndorf als Direktor zurück in den Dienst der Grazer Universitätsbibliothek, eine Position, die er bis zu seiner Pensionierung 1953 behielt. 1946 erkrankte er an Lungentuberkulose, an der er nach langjähriger Krankheit 1959 verstarb. Er übersetzte das Große Testament des spätmittelalterlichen-französischen Dichters François Villon und publizierte unter dem Pseudonym »Peter Welf« Gedichte. Sein befreundeter Nachfolger an der Universitätsbibliothek Graz, Erhard Glas, beschrieb Benndorfs publizistische Tätigkeit folgendermaßen:

»Seine geistreichen und heftigen Artikel in der Grazer Tageszeitung Neue Zeit betrafen Gegenstände, die sonst fast niemand zu behandeln wagte: Mißstände im Fürsorgewesen, Übergriffe der Exekutive gegen den einzelnen, das Schicksal Homosexueller, die Psychologie eines verurteilten und geständigen Mörders, den er für unschuldig hielt; oder er griff einen gefeierten Dichter wegen dessen schändlicher und verderblicher Gesinnung an. Diese Aufsätze sind mit unerschrockenem persönlichen Einsatz geschrieben und brachten Benndorf mehrmals selbst bis an den Rand von Verfemung und Kriminal. Auch an der Grazer Universität schieden sich an Benndorf öfters die Geister.«14

Abb. 2: Otto Eksteins Petition für die Aufhebung des Paragrafen 129 b St.G, 1930.

Benndorfs Interesse für Themen außerhalb der gesellschaftlich akzeptierten Normen und sein Einsatz für Themen, die ihm am Herzen lagen, brachten ihn somit auch selbst oft an den Rand der Gesellschaft, beziehungsweise führten zu seiner Entlassung in der Zeit des Nationalsozialismus. Der Einsatz für die Abschaffung des §129Ib lag mit dieser aktivistischen Biografie nahe, ebenso wie sein Antrag auf Aufnahme in die Österreichische Liga für Menschenrechte im Jahr 1948, die im Jahr darauf erfolgte.15 Im Jahr 1954 wurde ihm sogar vorgeschlagen, in den Vorstand aufgenommen zu werden, doch er schaffte es gesundheits- und mobilitätskostenbedingt nicht.16 Aber Wolfgang Benndorf trug dazu bei, dass die Liga nach ihrer Wiederbegründung in der Zweiten Republik »die wahrscheinlich einzige Organisation in Österreich [war], die sich über einen längeren Zeitraum für Homosexuellenrechte einsetzte«.17

Nach dem Krieg konnte im Umfeld der Liga »ein sowohl national als auch international verzweigtes Netzwerk« entstehen, in dem Generalsekretär Erich Körner eine Schlüsselposition hatte.18 »Dabei zeigen sich Ansätze einer österreichischen Homophilenbewegung. Körner hat sich trotz dieser Vernetzung mehrfach skeptisch hinsichtlich der Bildung von ausdrücklichen Homosexuellengruppen in Österreich positioniert und deren Wirken kritisch beurteilt.«19 Die Anfänge einer institutionalisierten Homosexuellenbewegung in Österreich sind erst ab der Kleinen Strafrechtsreform 1971 anzusetzen, einerseits mit der Gruppe Coming Out 1975 und mit der ersten Lesbengruppe der AUF (Aktion Autonomer Frauen) 1976.20 Dennoch gab es in den 1960er Jahren bereits Vorläufer: 1963 gründete sich »eine Organisation, die am ehesten mit einer Homophilenorganisation vergleichbar ist«.21 Es handelte sich um den Verband für freie Mutterschaft und sexuelle Gleichberechtigung, der sich für das Recht auf Abtreibung und die Befreiung der Homosexuellen einsetzte. In dieser Zeit trat die Liga zunehmend in den Hintergrund.

Damit entstand die Broschüre Benndorfs von 1956 zu einer Zeit, die noch nicht von einem Klima allgemeiner Emanzipation gekennzeichnet war. Anders als in den 1970er Jahren, in denen verschiedene soziale Bewegungen entstanden, gab es in den 1950er Jahren nur einzelne Akteure, die sich für die Entkriminalisierung von Homosexualität einsetzten.

Erich Lifkas Engagement

Einer dieser Akteure war der Wiener Schriftsteller und Übersetzer Erich Lifka (1924–2007). In den 1950er und 1960er Jahren hatte er mehrere Verfahren nach 129 Ib, die zu Verurteilungen und Haftstrafen führten. Er kann vermutlich als der am häufigsten verurteilte österreichische Homosexuelle nach dem Zweiten Weltkrieg betrachtet werden.

»Aus dem ambitionierten, lesesüchtigen und bildungshungrigen Kriegsheimkehrer wurde ein meist mittelloser, erfolgloser Schriftsteller und Übersetzer, aus dem stolzen Homosexuellen ein Dauerhäftling in den österreichischen Gefängnissen.«22

Erich Lifka schrieb zunächst vor allem Gedichte, dann auch Kriminal- und Liebesgeschichten sowie erotische und pornografische Kurzgeschichten. Ein Beispiel dafür ist die Geschichte Gestirn der Gosse, eine dramatische Romanze zwischen dem achtzehnjährigen ehemaligen Napola-Schüler Helmut und einem zwölf Jahre älteren Mann. Ironischerweise ist Gerhard, der ältere der beiden Männer, ebenso wie Lifka ein Dichter, doch Helmuts Meinung zu den Gedichten ist eindeutig: »Bilde dir doch nicht ein, dass du ein Dichter bist. Das ist doch alles nur geschwollener, blöder Kitsch.«23 Ob es sich um ein autobiografisches Augenzwinkern handelt, ob Lifka vielleicht selbst des Öfteren mit diesem Vorwurf konfrontiert wurde? Auch im Gefängnis verfasste Lifka Gedichte. In Landesgericht zwei, Wien schilderte er seine Erfahrungen in der Haft in den Jahren 1955/56:

»Er kennt nur wenige der vielen Gnaden,
die unser Dasein andern reichlich gibt.
Er hat nur einmal einen Freund geliebt –
und zahlt dafür, mit seiner Haft beladen.
Jetzt demütigt man ihn auf ›hartem Lager‹,
macht ihm mit Hunger seinen Mittag bitter,
erstickt sein Flehen im Gefängnistrott.«24

Erich Lifka war einer der wenigen Homosexuellen, die sich nach Kriegsende für die Entkriminalisierung und gegen die gesellschaftliche Diskriminierung von Homosexuellen öffentlich engagierte. Eines seiner Sprachrohre war die dreisprachige Homosexuellenzeitschrift Der Kreis, die von 1943 bis 1967 in Zürich erschien. In dieser wurde auch Benndorfs Broschüre beworben, sie bot beiden Aktivisten eine Plattform. Die Rezeption erfolgte in einem eher beschränkten Kreis einer interessierten Leserschaft, die Zugang zu dieser nur im Abonnement verfügbaren Zeitschrift hatte.

Abb. 3: Benndorfs Akte im Archiv der Liga für Menschenrechte (Mitgliedsnummer 2.148), »Tag des Eintritts: 5.1.49«.

Schon 1955 bezeichnete Lifka dort in seinem Artikel Zur Situation der homophilen Minorität in Österreich Wolfgang Benndorf als »tapferen Verteidiger der Menschenrechte, […] [als] unermüdlichen Kämpfer für Gerechtigkeit und bessere Einsicht, […] als einzigen heterosexuellen Sprecher des Rechtes der Homosexuellen in der österreichischen Tagespresse und den mutigsten Kämpfer für ihre Freiheit.«25 Benndorf und Lifka kannten sich persönlich, wie der Eintrag Lifkas in eines seiner »Tagebücher« belegt. Inmitten von Notizen über erotische Obsessionen, der Beobachtung Fußball spielender Teenager, schrieb er unvermittelt »[nach Benndorf-Besuch]«, um sich dann ebenso bruchlos wieder der Beschreibung der Oberschenkel der von ihm begehrten Burschen zu widmen.26

Ähnlich wie Benndorf zwei Jahre später bezog sich Lifka in seinem Artikel im Kreis auf einen »Monsterprozess gegen 18 Angeklagte wegen Vergehens gegen §129b«.27 Er bediente sich dabei, wie auch andere Beispiele zeigen, eines selbstbewussten, kämpferischen und emanzipatorischen Tonfalls, der fast wie eine Motivationsrede zur Formierung einer Bewegung klingt, deren Potential noch in einer Phase des Schlummers verhaftet war:

»Ungebrochen treten wir als bewusste Kämpfer in eine neue Phase des Ringens um unser naturbedingtes Recht. Man kann uns nicht schrecken, und man kann uns nicht ausrotten – das hat die Geschichte längst bewiesen! Alle solchen Versuche sind zum Scheitern verurteilt.«28

In den 1950er Jahren war es in der breiten Öffentlichkeit noch undenkbar, sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht zu denken. »Homosexuelle waren potenzielle Sexualverbrecher, Homosexualität galt bis 1990 offiziell als Krankheit.«29 Die Strafbarkeit des Tatbestandes wurde von konservativer Seite »mit Verweis auf die Sittlichkeit und das Volksempfinden« verteidigt.30 Auch die progressive Seite argumentierte nicht mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, sondern begründete ihre Forderung nach Straffreiheit durch Pathologisierung: »[D]iese Menschen [gehören] zu einem Arzt und nicht vor einen Richter.«31 Homosexualität wurde als »Irrtum der Natur« betrachtet. International wurde auch von wissenschaftlicher Seite die »Prägungstheorie« vertreten, »nach der eine Person durch an ihr durchgeführte gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen ebenfalls homosexuell werden könne, man also zur Homosexualität ›verführt‹ werden könne, woraus man einen besonderen Schutzbedarf für Minderjährige ableitete.«32

Beziehungen zwischen Männern und Knaben wurden im Kreis zwar immer wieder am Rande behandelt, oft mit Bezug auf idealisierte Vorstellungen der antiken Päderastie; die meisten Homophilen hielten erklärte Pädophile aber auf Abstand.33 Auch Lifka scheint sich in seinem Tagebuch von der Knabenliebe absetzen zu wollen. Unmittelbar nach der Erwähnung Benndorfs heißt es bei Lifka »esp[ecially]: fine boy, 16«. Ohne etwas über die beschriebenen Burschen zu wissen, bestimmte Lifka also sein präferiertes Alter mit sechzehn Jahre. Beziehungen zu 16-Jährigen wären für Heterosexuelle auch 1955 straffrei gewesen, doch jeder Annäherungsversuch Lifkas an einen der Burschen wäre unter den Straftatbestand »gleichgeschlechtliche Unzucht« gefallen. Gegner der Entkriminalisierung wie der Strafrechtler Roland Grassberger unterstellten allen Homosexuellen pauschal ein Interesse an jüngeren Sexualpartnern und nutzten dies im Sinne der Prägungstheorie als Argument für die Aufrechterhaltung der strafrechtlichen Verfolgung. In diesem Klima ist das Engagement Benndorfs und Lifkas zu verorten.34

Mit Wolfgang Benndorf und Erich Lifka begegneten sich zwei gegensätzliche Prototypen von Aktivisten. Einer war Universitätsbibliotheksdirektor, Hofrat, nach eigenem Bekunden heterosexuell, hatte damit eine gesellschaftlich anerkannte Position und tat sich als Fürsprecher und Sprachrohr für eine bedrängte Minderheit hervor; der Andere war ein mäßig erfolgreicher Schriftsteller, der selbst zu den Betroffenen gehörte. Auch die Herangehensweisen wichen voneinander ab: der eine betonte die eigene Nicht-Betroffenheit als Heterosexueller und konnte mit der Unterstützung der Liga für Menschenrechte rechnen; der andere war ein selbst betroffener Einzelkämpfer, dessen Engagement sich in fiktionaler (erotischer) Literatur sowie aktivistischen Beiträgen in Homosexuellenzeitschriften äußerte.

Argumentationsstrategien und Argumente im damaligen Diskurs

Es war Benndorf wichtig zu betonen, dass er selbst kein Betroffener ist, sondern bloß Fürsprecher für die Minderheit, für die er sich engagierte. Im heutigen Sprachgebrauch würde man Wolfgang Benndorf als Ally bezeichnen, eine Person, die nicht Teil einer marginalisierten Gruppe ist, sich jedoch für die Rechte einer Community aktiv engagiert.

»Ich persönlich bin 50 Jahre alt geworden, ohne jemals im Leben bewußt einen Homosexuellen kennengelernt zu haben. Ich kannte das Problem lediglich aus der Literatur […] Dies wurde erst anders, als ich mich, nachdem ich die grundstürzenden Ergebnisse Kinseys zur Kenntnis genommen hatte, auf Grund von Überlegungen, auf die ich noch zurückkomme (wie ich offen bekennen muss: mit schwerstem inneren Widerstreben!) nicht mehr der höchst befremdlichen Überzeugung verschließen konnte, daß die Verfolgung der homosexuellen Minorität das bei weitem schwerste Unrecht darstellt, das es in Österreich seit dem Zusammenbruch des [nationalsozialistischen] Gewaltregimes noch gibt. Seit ich nun vor mehreren Jahren zu wiederholten Malen öffentlich gegen den §129 Ib Stellung nahm, habe ich im In- und Ausland eine größere Anzahl homosexueller Männer und einige wenige homosexuelle Frauen kennengelernt, die meisten nur flüchtig, aber etliche auch näher.«35

Abb. 4: Tagebucheintrag von Erich Lifka vom 11. 6. 1955, in dem er einen Besuch Benndorfs inmitten einer Beschreibung fußballspielender Jungs erwähnt.

Man kann annehmen, dass die wiederkehrende Betonung der eigenen Heterosexualität auch ein rhetorisches Mittel darstellte, weil Benndorf fürchten musste, als Betroffener nicht ernstgenommen zu werden. Die Ausnutzung der eigenen (gehobenen) sozialen Position, um für die Anliegen einer schwächeren Minorität einzutreten, ist typisch für den Fürsprecher/Ally-Aktivismus. An einer späteren Textstelle betonte Benndorf auch die Wichtigkeit des Engagements nichtbetroffener Personen und verglich diese mit dem Auftreten gegen Antisemitismus:

»[Ebenso] wie gerade der Nichtjude mit acht arischen Urgroßeltern die erhöhte Verpflichtung hat, um der Menschlichkeit willen gegen den Antisemitismus aufzutreten – gerade der persönlich Nichtbetroffene, dessen Heterosexualität niemand in Zweifel zieht, in erhöhtem Maße verpflichtet ist, gegen die Verfolgung einer sexuellen Minorität zu protestieren, die sich selbst kein Gehör zu verschaffen vermag.«36

Aus einer äußeren Position des Fürsprechers und nicht aus der inneren Position der Betroffenengruppe heraus zu argumentieren, scheint typisch zu sein für den Aktivismus der 1950er Jahre, wie auch Sebastian Pay betont: In der Nachkriegszeit, »in der ersten Phase des Tabus von 1945–1957 [konnten] vor allem jene Akteur*innen sprechen, die wie Benndorf, Tschadek (SPÖ-Justizminister 1949–1952 und 1956–1960) oder die Liga für Menschenrechte durch einen institutionellen Rahmen und unter Betonung ihrer eigenen Nicht-Betroffenheit von §129 Ib geschützt waren.«37 Direkt betroffene Personen, die sich öffentlich engagierten wie Erich Lifka waren daher die Ausnahme. Selbst Lifka war es wichtig zu betonen, dass Benndorf heterosexuell ist, ihm dadurch Autorität verleihend, die er selbst nicht hatte.38 Benndorf überwand seine Abneigung gegen Homosexuelle »mit schwerstem inneren Widerstreben«.39 Der Psychiater Hans Hoff, der in der bereits erwähnten Kommission zur Ausarbeitung eines Strafgesetzentwurfes von 1957 mitwirkte, setzte sich zwar für die Aufhebung des Paragrafen ein, benannte aber auch gleichzeitig einen »merkwürdigen Widerwillen«, der letztlich auch für die Entstehung des Gesetzes verantwortlich gewesen wäre:40 »Ich muß es offen gestehen, wenn ein Homosexueller zu einem in die Sprechstunde kommt, so empfindet man zunächst einmal Widerwillen. Und dieser merkwürdige Widerwille ist es, der im Gesetz seinen Niederschlag gefunden hat.«41 Somit reiht sich Benndorf auch hier wieder in die Argumentationsmuster seiner Zeit ein.

»Ich weiß sehr wohl, welche eigentümlichen und großen psychologischen Schwierigkeiten es hat, dieses tabuierte Problem klar zu sehen. In der heterosexuell geprägten Majorität-ich bekenne: auch in mir selbst gibt es merkwürdige Widerstände und Hemmungen, die sich rational nicht begründen lassen. Ich gestehe, daß ich bei aller Einsicht in das Unrecht, welches Homosexuellen geschieht, ein geradezu vertracktes physisches Unbehagen verspüre, wenn ich etwa homosexuelle Männer miteinander tanzen sehe, und ich muß meinen Verstand aufbieten, um mir klarzumachen, daß das etwas völlig Harmloses ist und daß es sich niemand, dem es nicht paßt, anzuschauen braucht.«42

Doch wie überwand Benndorf diese »merkwürdigen Widerstände und Hemmungen«? Wie auch Hans Hoff in der Reformkommission hatte Benndorf sich mit den Forschungsergebnissen des US-amerikanischen Sexualwissenschaftlers Alfred Kinsey befasst.

Abb. 5: Eine Publikation Erich Lifkas aus dem Jahr 1980 mit Texten aus den 1950er und 1960er Jahren.

Alfred Kinsey (1894–1956) studierte in Harvard Biologie und war eigentlich Professor der Zoologie und der Entomologie. Sein Forschungsinteresse wandte sich von der Katalogisierung der Gallwespen ab, hin zu der menschlichen sexualwissenschaftlichen Forschung. Ab den 1930er Jahren bot er Eheberatungskurse für Studierende an, 1947 gründete er das Institute for Research in Sex, Gender, and Reproduction an der Indiana University. Seine beiden Hauptwerke, die das Ergebnis seiner sexualwissenschaftlichen Forschung darstellen, Sexual Behavior in the Human Male (1948, deutsch 1955) und Sexual Behavior in the Human Female (1953, deutsch 1954), sind besser bekannt als Kinsey Reports und gelten als Wegbereiter der sexuellen Revolution der 1960er Jahre. Der weitgehend auf persönlichen Interviews basierende Kinsey Report stellte landläufige medizinische und gesellschaftliche Vorstellungen über männliche und weibliche Sexualität sowie im Besonderen auch der Homosexualität infrage und trug damit zur Entstehung der feministischen und homosexuellen Emanzipationsbewegungen des 20. Jahrhunderts bei.43 Kinsey brachte durch seine Studien ans Licht, dass homosexuelles Verhalten in der Gesellschaft weitaus verbreiteter war als angenommen.

Benndorf integrierte die Ergebnisse der Studie in detaillierten Ausführungen in seine Broschüre: »Die Zahl der erwachsenen Männer, die mindestens irgendeinmal in ihrem Leben homosexuelle Kontakte hatten, die bis zum Orgasmus gingen, beträgt 37 Prozent. Die Zahl der Frauen: 13 Prozent.«44 Damit wurden die gängigen »Kategorien von ›Heterosexualität‹, ›Bisexualität‹ und ›Homosexualität‹ stark ins Wanken [gebracht], verfügten im Grunde zu viele der Befragten über gelegentliche, situative oder auf einen Lebensabschnitt begrenzte gleichgeschlechtliche Sexualkontakte«, denn die Hälfte der Bevölkerung konnte demnach als »bisexuell« bezeichnet werden.45 Benndorf war der Meinung, dass die Sexualwissenschaft so wie die Wissenschaften an sich eine große Bedeutung für den Fortschritt hätten, auch in Richtung Abschaffung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Beziehungen. »Eines aber lässt sich mit ziemlicher Sicherheit feststellen, daß sich nämlich im letzten halben Jahrhundert, wenn man von der Unterbrechung durch die nationalsozialistische Ära absieht, eine Wandlung vollzogen hat: die schärferen Urteile haben an Anhängern verloren, die milderen gewonnen. […] Dies ist zum Teil eine mittelbare Auswirkung großer wissenschaftlicher Entdeckungen, denen wir zwar noch sehr unvollständige, aber bedeutende Erkenntnisse über die Sexualität im Menschenleben verdanken.«46 Er zitierte an dieser Stelle den Innsbrucker Universitätsprofessor Friedrich Nowakowski, der sich in der Kommission 1957 ebenfalls für die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen aussprach: »Die Wissenschaft von heute ist der gesunde Menschenverstand von morgen.«47

Von der »Pathologisierung« zur »Normalisierung«

Wie bereits eingangs ausgeführt, war die Österreichische Liga für Menschenrechte eine wichtige Akteurin in den Bemühungen für die Entkriminalisierung der Homosexualität in den Nachkriegsjahren. Aus Briefentwürfen der Liga aus den Jahren 1949 und 1950, die zwar nicht abgeschickt wurden, jedoch die Positionen der Liga verdeutlichen, geht hervor, dass Kinsey zu diesem Zeitpunkt noch nicht Einzug in die Argumentation genommen hatte.48 Es wurde auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse Richard von Krafft-Ebings vom Beginn des Jahrhunderts Bezug genommen, für den »die Ursache des homosexuellen Verkehrs eine abnormale physiologische Veranlagung war, für welche der damit Belastete nicht verantwortlich gemacht werden kann«.49 In Krafft-Ebings Psychopathia Sexualis wurde Homosexualität als »conträre Sexualempfindung« bezeichnet, die zwar eine Missbildung darstelle, jedoch eine »Liebes- und Denkfähigkeit« nicht verhindere.50

Homosexuelle gehörten also in seinen Augen nicht vor einen Strafrichter, sondern zu einem Neurologen oder Psychiater. Homosexualität wurde damit pathologisiert, jedoch nicht als Gefahr für Staat und Gemeinschaft betrachtet. Von einer »Natürlichkeit« oder Normalisierung wurde erst ab Kinsey langsam gesprochen, als dieser durch seine Arbeiten die Häufigkeit und die Verbreitung in westlichen Gesellschaften aufgezeigt hatte.51

Abb. 6: Der erste Kinsey Report in der deutschen Erstausgabe von 1955.

Einen Wendepunkt in der Argumentation stellten Erich Körners Artikel dar, die 1952/1953 in der offiziellen Zeitschrift der Liga Das Menschenrecht publiziert wurden.52 Im Gegensatz zum oben genannten Pathologisierungsdiskurs der Homosexualität bezog sich der langjährige Generalsekretär der Liga hier auf die Studien Kinseys in den USA, die er dann auf Österreich ummünzte: »Für Österreich kann ein Durchschnittsmaß von 5% angenommen werden.« Weiters führte er aus: »Aufschlußreich ist die Statistik, die der amerikanische Gelehrte Alfred C. Kinsey in seinem 1948 publizierten Werk Das sexuelle Verhalten des Mannes veröffentlicht hat, und die alle Klassen, Rassen und Konfessionen der USA umfasst. Hinsichtlich der Homosexualität ergaben sich folgende Werte: 4% bekannten sich zu einem ausschließlichen homosexuellen Verkehr, 33% zu mindestens einem homosexuellen Erlebnis und weitere 13% zu bloßen homoerotischen Gefühlen ohne homosexuelle Handlungen.«53

Der Artikel Körners von 1952 ist damit der erste in Österreich bekannte Verweis auf die Arbeiten Kinseys in der Argumentation gegen den Paragrafen, obwohl Das sexuelle Verhalten des Mannes bereits 1948 erschien und auch im Original im deutschsprachigen Raum breit rezipiert wurde.54

Der Morgen nach der Nacht

Uns begegneten in der Auseinandersetzung mit der Frage des Aktivismus für die Abschaffung des Paragrafen 129 Ib zwei unterschiedliche Typen von Akteur*innen. Die Broschüre gegen Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht: §129 Ib öStG (§175 dStGB) im Lichte der Tatsachen zeigte die Perspektive des Fürsprecheraktivismus. Wolfgang Benndorf setzte sich zum Ziel, Intoleranz zu bekämpfen sowie andere Menschen über die Anliegen einer Gruppe aufzuklären, der er nicht angehörte. Benndorf setzte sich bewusst in diese Rolle und artikulierte sich als Ally. Zu den Aufgaben des Allys gehörte es auch, sich seiner eigenen Privilegien bewusst zu sein und diese zu hinterfragen. Erich Lifka hingegen musste in diesem Zeitraum mit mehreren Prozessen und Haftstrafen, sowie mit gesellschaftlicher und familiärer Ächtung kämpfen. Er argumentierte aus der Betroffenenperspektive heraus und setzte stark auf Emotionalisierung. Er fungierte dabei auch als Motivationsredner zur Formierung einer Bewegung.

Benndorf und Lifka agierten in einer Zeit, in der zwar schon eine Reform des Strafrechts ausverhandelt wurde, jedoch von Experten hinter verschlossenen Türen. Sie handelten nicht in einem Klima, in dem das tabuisierte Thema Homosexualität allgemein akzeptiert wurde. Benndorf artikulierte seinen Widerwillen bei der Fürsprache für die Homosexuellen, Lifka bekam den Hass der Gesellschaft jahrzehntelang persönlich zu spüren. Wolfgang Benndorf sollte die Entkriminalisierung der »Unzucht wider die Natur« 1971 nicht mehr erleben, er starb schon 1959. Erich Lifka wird bis dahin von den Behörden verfolgt und von der Gesellschaft geächtet bleiben. 1953 hatte er geschrieben: »Auch in Österreich wird der Nacht einmal der Morgen folgen. Wie bald er kommt, wird nur von uns und unserer Arbeit abhängen«.55 Er starb 2007 in Wien.

Alice Wüstinger studiert den interdisziplinären Master Zeitgeschichte und Medien- sowie Rechtswissenschaften an der Universität Wien.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Wolfgang Benndorf, Die Broschüre »Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht: § 129 Ib öStG (§ 175 dStGB) im Lichte der Tatsachen« (1956), Wien: QWIEN Archiv.

Abb.2: Otto Eskstein, Petition für die Aufhebung des Paragrafen 129 b St.G (1930), Wien: Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv (AVA), Justizministerium, I-K-I/1, Unzucht, 12.153/30, Kt. 1076.

Abb. 3: Österreichische Liga für Menschenrechte, Benndorfs Akte im Archiv der Liga für Menschenrechte (Mitgliedsnummer 2.148), »Tag des Eintritts: 5.1.49« (1949), Wien: QWIEN Archiv.

Abb. 4: Erich Lifka: Tagebuch Nr. 27. Eintrag 11. 6. 1955, Wien: QWIEN Archiv.

Abb. 5: Erich Lifka, Freundesliebe: Aus dem Leben eines Homophilen (1980), Wien: QWIEN Archiv.

Abb. 6: Alfred Kinsey, Das sexuelle Verhalten des Mannes: Der originale Kinsey Report (1955), Wien: QWIEN Archiv.

Literatur
  1. 1

    Wolfgang Benndorf: Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht. §129 Ib öStG (§175 StGB) im Lichte der Tatsachen, Wien: Sensen-Verlag (1956), S. 3.

  2. 2

    Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen, die Strafgerichts-Competenz-Verordnungen und die Preß-Ordnung vom 27. Mai 1852 für das Kaiserthum Österreich, Wien: Hof- und Staatsdruckerei (1852), S. 56, online: https://onb.digital/result/1042A5E4.

  3. 3

    Christopher Treiblmayr: » …mit dem heutigen Begriffe der Menschenrechte unvereinbar: Zum Engagement der Österreichischen Liga für Menschenrechte für Homosexuelle«, in: Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 55/56 (2016), S. 50–66, hier S. 50.

  4. 4

    Christopher Treiblmayr: » …mit dem heutigen Begriffe der Menschenrechte unvereinbar: Zum Engagement der Österreichischen Liga für Menschenrechte für Homosexuelle«, in: Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 55/56 (2016), S. 50–66, hier S. 50.

  5. 5

    Andreas Brunner: »Eine Frage der Menschenrechte: Zur Geschichte der Homosexuellenbewegung in Österreich«, in: Initiative Minderheiten, https://initiative.minderheiten.at/wordpress/index.php/2019/04/zur-geschichte-der-homosexuellenbewegung-in-oesterreich/ (26.11.2022).

  6. 6

    Vgl. Christopher Treiblmayr: » …mit dem heutigen Begriffe der Menschenrechte unvereinbar: Zum Engagement der Österreichischen Liga für Menschenrechte für Homosexuelle«, in: Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 55/56 (2016), S.50–66, hier S. 52.

  7. 7

    Otto Ekstein: Ekstein-Petition, Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv (AVA), Justizministerium, I-K-I/1, Unzucht, 12.153/30, Kt. 1076.

  8. 8

    Vgl. Hans-Peter Weingand: »›Auch in Oesterreich wird der Nacht einmal der Morgen folgen‹: Die Beseitigung des Totalverbots homosexueller Handlungen in Österreich durch die Strafrechtsreform 1971«, in: Martin J. Gössl (Hg.): Von der Unzucht zum Menschenrecht: Eine Quellensammlung zu lesbisch-schwulen Themen in den Debatten des österreichischen Nationalrats von 1945 bis 2002, Graz: Rosalila PantherInnen (2011), S. 17–62, hier S. 52.

  9. 9

    Christopher Treiblmayr: » …mit dem heutigen Begriffe der Menschenrechte unvereinbar: Zum Engagement der Österreichischen Liga für Menschenrechte für Homosexuelle«, in: Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 55/56 (2016), S. 50–66, hier S. 51.

  10. 10

    Hans-Peter Weingand: »›Auch in Oesterreich wird der Nacht einmal der Morgen folgen‹: Die Beseitigung des Totalverbots homosexueller Handlungen in Österreich durch die Strafrechtsreform 1971«, in: Martin J. Gössl (Hg.): Von der Unzucht zum Menschenrecht: Eine Quellensammlung zu lesbisch-schwulen Themen in den Debatten des österreichischen Nationalrats von 1945 bis 2002, Graz: Rosalila PantherInnen (2011), S. 17–62, hier S. 19.

  11. 11

    Wolfgang Benndorf: Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht. §129 Ib öStG (§175 StGB) im Lichte der Tatsachen, Wien: Sensen-Verlag (1956), S. 3.

  12. 12

    Universität Graz, Franz-Nabl-Institut für Literaturforschung: »Benndorf Wolfgang: Sammlung Guttenbrunner.«, https://franz-nabl-institut.uni-graz.at/de/bestaende/vor-und-nachlaesse/bestandsuebersicht/benndorf-wolfgang-sammlung-guttenbrunner/ (26.11.2022).

  13. 13

    Katharina Bergmann-Pfleger: Geschichte der Universitätsbibliothek Graz 1938–45, Wiesbaden: Harrassowitz (2011), S. 51.

  14. 14

    Erhard Glas: Wolfgang Benndorf, in: Biblos 8 (1959), S. 218–219.

  15. 15

    Benndorfs Akte im Archiv der Liga für Menschenrechte (Mitgliedsnummer 2.148), in: QWIEN – Zentrum für queere Geschichte, Archiv, Wien.

  16. 16

    Benndorfs Brief an den Generalsekretär der Liga für Menschenrechte Mühlberger am 25.4.1954, in QWIEN – Zentrum für queere Geschichte, Archiv, Wien.

  17. 17

    Christopher Treiblmayr: » …mit dem heutigen Begriffe der Menschenrechte unvereinbar: Zum Engagement der Österreichischen Liga für Menschenrechte für Homosexuelle«, in: Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 55/56 (2016), S. 50-66, hier S. 63.

  18. 18

    Christopher Treiblmayr: » …mit dem heutigen Begriffe der Menschenrechte unvereinbar: Zum Engagement der Österreichischen Liga für Menschenrechte für Homosexuelle«, in: Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 55/56 (2016), S. 50-66, hier S. 63.

  19. 19

    Christopher Treiblmayr: » …mit dem heutigen Begriffe der Menschenrechte unvereinbar: Zum Engagement der Österreichischen Liga für Menschenrechte für Homosexuelle«, in: Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 55/56 (2016), S. 50-66, hier S. 63.

  20. 20

    Ulrike Repnik: Die Geschichte der Lesben- und Schwulenbewegung in Österreich, Wien: Milena (2006), S. 83.

  21. 21

    Ulrike Repnik: Die Geschichte der Lesben- und Schwulenbewegung in Österreich, Wien: Milena (2006), S. 85.

  22. 22

    Manuela Bauer, Hannes Sulzenbacher: »›Mein Name ist Erich Lifka. In Moskau kennt man mich.‹ Eine erfundene Biographie zwischen Abenteuer, Widerstand, Spionage und Pornographie«, in: Invertito 15 (2013), S. 169–197, hier S. 196.

  23. 23

    Erich Lifka: »Gestirn der Gosse«, in: Der Kreis 8 (1955), S. 6–12, hier S. 9.

  24. 24

    Erich Lifka: »Landesgericht zwei, Wien«, in: Der Kreis 24 (1956), S. 26–27.

  25. 25

    Erich Lifka: »Zur Situation der homophilen Minorität in Österreich: Neue Tatsachen und Entwicklungen«, in: Der Kreis 4 (1955), S. 2–5, hier S. 4.

  26. 26

    Erich Lifka: Tagebucheintrag vom 11.6.1955, Nachlass Erich Lifka, QWIEN – Zentrum für queere Geschichte, Archiv, Wien.

  27. 27

    Erich Lifka: »Zur Situation der homophilen Minorität in Österreich: Neue Tatsachen und Entwicklungen«, in: Der Kreis 4 (1955), S. 2–5, hier S. 4.

  28. 28

    Erich Lifka: »Die Homophilen in Österreich«, in: Der Kreis 7 (1953) S. 4–5.

  29. 29

    Hans-Peter Weingand: »›Auch in Oesterreich wird der Nacht einmal der Morgen folgen‹: Die Beseitigung des Totalverbots homosexueller Handlungen in Österreich durch die Strafrechtsreform 1971«, in: Martin J. Gössl (Hg.): Von der Unzucht zum Menschenrecht: Eine Quellensammlung zu lesbisch-schwulen Themen in den Debatten des österreichischen Nationalrats von 1945 bis 2002, Graz: Rosalila PantherInnen (2011), S. 17–62, hier S. 18.

  30. 30

    Hans-Peter Weingand: »›Auch in Oesterreich wird der Nacht einmal der Morgen folgen‹: Die Beseitigung des Totalverbots homosexueller Handlungen in Österreich durch die Strafrechtsreform 1971«, in: Martin J. Gössl (Hg.): Von der Unzucht zum Menschenrecht: Eine Quellensammlung zu lesbisch-schwulen Themen in den Debatten des österreichischen Nationalrats von 1945 bis 2002, Graz: Rosalila PantherInnen (2011), S. 17–62, hier S. 18.

  31. 31

    Hans-Peter Weingand: »›Auch in Oesterreich wird der Nacht einmal der Morgen folgen‹: Die Beseitigung des Totalverbots homosexueller Handlungen in Österreich durch die Strafrechtsreform 1971«, in: Martin J. Gössl (Hg.): Von der Unzucht zum Menschenrecht: Eine Quellensammlung zu lesbisch-schwulen Themen in den Debatten des österreichischen Nationalrats von 1945 bis 2002, Graz: Rosalila PantherInnen (2011), S. 17–62, hier S. 19.

  32. 32

    Hans-Peter Weingand: »›Auch in Oesterreich wird der Nacht einmal der Morgen folgen‹: Die Beseitigung des Totalverbots homosexueller Handlungen in Österreich durch die Strafrechtsreform 1971«, in: Martin J. Gössl (Hg.): Von der Unzucht zum Menschenrecht: Eine Quellensammlung zu lesbisch-schwulen Themen in den Debatten des österreichischen Nationalrats von 1945 bis 2002, Graz: Rosalila PantherInnen (2011), S. 17–62, hier S. 19.

  33. 33

    Vgl. David M. Halperin: »Ein Wegweiser zur Geschichtsschreibung der männlichen Homosexualität«, in: Andreas Kraß (Hg.): Queer Denken: Gegen die Ordnung der Sexualität (Queer Studies), Frankfurt: Suhrkamp 2003, S.171–220, besonders S. 185–192; Alexander Hensel, Tobias Neef, Robert Pausch, »Von ›Knabenliebhabern‹  und ›Power-Pädos‹: Zur Entstehung und Entwicklung der westdeutschen Pädophilen-Bewegung«, in: Alexander Hensel, Stephan Klecha, Franz Walter (Hg.): Die Grünen und die Pädosexualität: Eine bundesdeutsche Geschichte, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht (2014), S. 136–159, hier S. 138.

  34. 34

    Siehe Beitrag von Nina Kramer in diesem Band.

  35. 35

    Wolfgang Benndorf: Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht. §129 Ib öStG (§175 StGB) im Lichte der Tatsachen, Wien: Sensen-Verlag (1956), S. 15–16.

  36. 36

    Wolfgang Benndorf: Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht. §129 Ib öStG (§175 StGB) im Lichte der Tatsachen, Wien: Sensen-Verlag (1956), S. 41–42.

  37. 37

    Sebastian Pay: »›Von Wissenschaftlern und humanitären Vereinen vorbereitet und dann vom Parlament beschlossen!‹ Der Interdiskurs zur Entkriminalisierung von Homosexualität in Österreich (1945–1971)«, (Masterarbeit, Universität Wien 2021), S. 151.

  38. 38

    Erich Lifka: »Zur Situation der homophilen Minorität in Österreich: Neue Tatsachen und Entwicklungen«, in: Der Kreis 4 (1955), S. 2–5, hier S. 4.

  39. 39

    Wolfgang Benndorf: Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht. §129 Ib öStG (§175 StGB) im Lichte der Tatsachen, Wien: Sensen-Verlag (1956), S. 15–16.

  40. 40

    Hannes Sulzenbacher: »Der merkwürdige Widerwille: Zur Strafverfolgung von Homosexuellen in Österreich«, in: Andreas Brunner, Frauke Kreutler, Michaela Lindinger, Gerhard Milchram, Martina Nußbaumer, Hannes Sulzenbacher (Hg.): Sex in Wien: Lust, Kontrolle, Ungehorsam, Wien: Metroverlag (2016), S. 166–170.

  41. 41

    Protokoll über die 17. Arbeitssitzung der Kommission zur Ausarbeitung eines Strafgesetzentwurfes im Jahre 1957. In: QWIEN – Zentrum für queere Geschichte, Archiv, Wien, S. 1286.

  42. 42

    Wolfgang Benndorf: Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht. §129 Ib öStG (§175 StGB) im Lichte der Tatsachen, Wien: Sensen-Verlag (1956), S. 32.

  43. 43

    Karin Carter-Smith: »The Kinsey Report«, in: The Editors of Salem Press (Hg.): Sociology Reference Guide, Pasadena: Salem Press (2011), S. 12–14.

  44. 44

    Wolfgang Benndorf: Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht: §129 Ib öStG (§175 StGB) im Lichte der Tatsachen, Wien: Sensen-Verlag (1956), S. 27.

  45. 45

    Evangelista Sie: »Fundstück des Monats (August 2021): Das sexuelle Verhalten des Mannes«, https://www.qwien.at/2021/08/11/fundstueck-des-monats-august-2021 (11.August 2021).

  46. 46

    Wolfgang Benndorf: Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht: §129 Ib öStG (§175 StGB) im Lichte der Tatsachen, Wien: Sensen-Verlag (1956), S. 8.

  47. 47

    Wolfgang Benndorf: Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht: §129 Ib öStG (§175 StGB) im Lichte der Tatsachen, Wien: Sensen-Verlag (1956), S. 8.

  48. 48

    Briefentwurf der Liga für Menschenrechte an den Präsidenten des Nationalrats Leopold Kunschak (7.12.1949), Archiv der ÖLfM, sowie: Brief der Liga für Menschenrechte an den Bundesminister für Justiz Otto Tschadek (20.2.1950), Archiv der ÖLfM, in: QWIEN – Zentrum für queere Geschichte, Archiv, Wien.

  49. 49

    Brief der Liga für Menschenrechte an den Bundesminister für Justiz Otto Tschadek (20.2.1950), in: QWIEN – Zentrum für queere Geschichte, Archiv, Wien.

  50. 50

    Hans-Peter Kapfhammer: »Richard Freiherr v. Krafft-Ebing und Sigmund Freud – Diskurs über die ›Normalität‹ und ›Perversion‹ von Sexualität im ausgehenden 19. Jahrhundert und beginnenden 20. Jahrhundert«, in: Neuropsychiatrie 29 (2015) S. 163–178.

  51. 51

    Sebastian Pay: »›Von Wissenschaftlern und humanitären Vereinen vorbereitet und dann vom Parlament beschlossen!‹ Der Interdiskurs zur Entkriminalisierung von Homosexualität in Österreich (1945–1971)«, (Masterarbeit, Universität Wien 2021), S. 5.

  52. 52

    Erich Körner: »Dringende Rechtsreformen«, in: Das Menschenrecht 11-12 (1952), S. 3–4, sowie Erich Körner: »Dringende Rechtsreformen. Fortsetzung«, in: Das Menschenrecht 1-2 (1953), S. 1–3.

  53. 53

    Erich Körner: »Dringende Rechtsreformen«, in: Das Menschenrecht 11-12 (1952), S. 3–4, sowie Erich Körner: »Dringende Rechtsreformen. Fortsetzung«, in: Das Menschenrecht 1–2 (1953), S. 1–3.

  54. 54

    Sebastian Pay: »›Von Wissenschaftlern und humanitären Vereinen vorbereitet und dann vom Parlament beschlossen!‹ Der Interdiskurs zur Entkriminalisierung von Homosexualität in Österreich (1945–1971)«, (Masterarbeit, Universität Wien 2021), S. 63.

  55. 55

    Erich Lifka: »Die Homophilen in Österreich«, in: Der Kreis 7 (1953), S. 4–5.