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Was ist Universität? Zwölf Antworten aus Basel
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Silvan Bolliger

Tierversuche an der Universität

In Basel intensivierte sich in den 1920er und 1930er Jahren die öffentliche Kritik an der Vivisektion. Die medizinische Fakultät reagierte darauf mit einer vehementen Verteidigung der infrage gestellten Praxis.

7’415 dafür, 23’639 dagegen. Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt hatten klar entschieden: Die »kantonale Initiative betr[effend] Erlaß eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion« wurde abgelehnt.1 Dieses Abstimmungsresultat aus dem Jahr 1939 steht am vorläufigen Ende einer intensiven Debatte über Sinn und Notwendigkeit von Tierversuchen, die in Basel ab den frühen 1920er Jahren mit zunehmender Heftigkeit geführt wurde.2 Besorgt wendete sich daher der Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Basel, Gerhard Hotz, am 26. November 1923 an den Präsidenten der Bernoullianumskommission, August Hagenbach:

»Sehr geehrter Herr!

Letzten Freitag, 23. November wurde im grossen Berluillianumssaal [sic] ein Vortrag gehalten über ›die Greuel der Wissenschaft‹. Es handelt sich um eine unflätige, fanatische Propaganda von Zürcher Sektierern gegen die Arbeitsmethoden der medizinischen Wissenschaft und gegen notwendige hygienische Massnahmen wie Pockenschutzimpfung u.A.m. […].

Ich bitte Sie höflichst, veranlassen zu wollen, dass der Bernoullianumssaal derartigen, gegen die medizinische Wissenschaft gerichteten Verleumdungen nicht weiter zur Verfügung gestellt werde, denn schliesslich ist es doch nicht notwendig, aufgelegtem gehässigem Schwindel auch noch das vorzügliche Renommée dieser wissenschaftlichen Anstalt umzuhängen.«3

In diesem Brief lassen sich bereits die Grundzüge der diskursiven Praxis zur Legitimation von Tierversuchen seitens der Akteure4 der medizinischen Fakultät erkennen. Die Wissenschaft, so versuchten die Verteidiger der Tierversuche klarzustellen, stehe auf ihrer Seite. Wer sich im Lager der Antivivisektionisten befinde, sei ein Laie, nicht fachkundig genug, um die unumstössliche Notwendigkeit der Tierversuche zu erkennen. Kritik von ausserhalb der Universität sei in jedem Fall illegitim, und die Universität als physischer Raum solle nicht der Infragestellung einer gängigen Praxis zu Verfügung stehen. Zumal ein vorbildlicher selbstkritischer Umgang mit der eigenen Disziplin allen voran an der medizinischen Fakultät selbst zu finden sei – so zumindest das propagierte Selbstverständnis 1939.

Dieser Text untersucht die Reaktion der Basler Universitätsmedizin auf die gegen sie erhobenen, zum Teil durchaus heftigen Vorwürfe. Die Tierversuche der Zwischenkriegszeit sind Ausdruck institutionalisierter menschlicher Herrschaft über Tiere. Die Mediziner versuchten diese Ordnung, als sie infrage gestellt wurde, mit diskursiven Mitteln aufrechtzuerhalten und so der eigenen wissenschaftlichen Praxis Legitimation zu verschaffen.

Abb. 1: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion (wissenschaftliche Tierfolter) (1935).

Andreas-Holger Mahle hat in seiner Untersuchung der Debatte um den Tierversuch im 17. und 18. Jahrhundert herausgearbeitet, dass ungefähr ab 1750 eine moralische Kritik auch von medizinischen Laien geäussert wurde.5 Axel Hüntelmann sieht dieses Phänomen in engem Zusammenhang mit einem neuen Verhältnis der Wissenschaft zur Öffentlichkeit. Berichte über Tierversuche und ihre Ergebnisse wurden in Zeitungen veröffentlicht und boten so einem Publikum ausserhalb der medizinischen Wissenschaft eine Grundlage zur Auseinandersetzung mit dem Thema.6

Einmal in der Kritik, musste es den Verteidigern der Tierversuche darum gehen, die Grundlage der Argumente der Antivivisektionisten als unzureichend für legitime Kritik abzuwerten – eine Praxis, die mit Thomas F. Gieryn als »boundary-work« bezeichnet werden kann.7 Diese Delegitimierung der Kritik als Kritik von Laien musste umso mehr forciert werden, als durch die wachsende Anerkennung der Leidensfähigkeit von Tieren im 18. Jahrhundert Nichtmediziner ein ernstzunehmendes Argument gegen Tierversuche in der Hand hatten, ohne selbst medizinisch ausgebildet zu sein.8

Pascal Eitler verweist auf die, in der Konsequenz naheliegende, zunehmende Moralisierung und Politisierung des Diskurses über Mensch-Tier-Verhältnisse am Ende des 19. Jahrhunderts.9 Roland Neff stellt in seiner Untersuchung der Debatte um wissenschaftliche Tierversuche in der Schweiz im 19. Jahrhundert fest, dass in den Augen der Verteidiger der Tierversuchspraxis die Kritiker nicht nur die Instrumentalisierung der Tiere, sondern die medizinische Wissenschaft an sich infrage stellten.10 Gleichzeitig hielt sich innerhalb der medizinischen Fakultäten die Vorstellung, dass Studierende, die nie einen Tierversuch durchgeführt hätten, auch keine guten Mediziner werden könnten.11 Generell spielte die Etablierung von Tierversuchen in der medizinischen Forschung eine relevante Rolle für die Herausbildung der Medizin als moderne Wissenschaft, die in ihrer Arbeitsweise nicht mehr philosophisch geprägt war, sondern auf Experimenten als Praxis der empirischen Forschung basierte.12 Das Verhältnis von Tierversuch und medizinischer Wissenschaft lässt sich also als ein Doppeltes lesen: Die Verteidiger der Tierversuche interpretierten die Kritik am Tierversuch als grundsätzliche Kritik an der medizinischen Wissenschaft, gleichzeitig konstituierte sich die Medizin als moderne Wissenschaft auch massgeblich über Praktiken wie den Tierversuch. Am Basler Beispiel zeigen sich sowohl (1) der Versuch, Kritik als unhaltbare Kritik von medizinischen Laien zu delegitimieren, als auch (2) die Vorstellung, dass Tierversuch und – für den Fortschritt und das Wohl der Menschen notwendige – medizinische Wissenschaft untrennbar verbunden sind.

Kritik am Tierversuch im Basel der Zwischenkriegszeit

3’000 Exemplare eines Flugblattes Zur Vivisektionsfrage liess der »Verein gegen die Vivisektion und zum Schutze der Tiere Basel« 1926 drucken. Auch eine Liste über Tierschutzbücher (600 Exemplare) und weitere Flugblätter brachte der Verein zu »Propagandazwecken«, wie es in seinem Jahresbericht hiess, unter die Leute. »[E]s wäre doch gut«, begründete der Verein sein Engagement im selben Bericht, »wenn in die so herrliche männliche Wissenschaft, die uns dem kulturellen Abgrunde zuführt, wieder etwas mehr Herz und Gemüt in die Welt käme.«13

Vorbehalte gegenüber Tierversuchen zirkulierten zu dieser Zeit auch an der Basler Universität. So brachte die Kuratel14 im Januar 1933 in einem Schreiben an das Rektorat ihre Vorbehalte gegenüber den Versuchen an Hunden zum Ausdruck:

»Wir möchten nicht unterlassen, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass die Kuratel es ausserordentlich begrüssen würde, wenn die Universität und die medizinische Fakultät im besonderen auf den Hund als Vivisektionsobjekt verzichteten. […] [E]s ist schon richtig, dass die Vivisektion an diesem gescheiten und treuen Tier eine schwere Zumutung gegenüber dem moralischen Fühlen bedeutet.«15

Nicht nur in Basel gab es Vorbehalte gegenüber Tierversuchen. In Zürich wurden aufseiten der Studierenden ablehnende Stimmen laut. Der Physiologe Walter Rudolf Hess zeigte sich darüber besorgt, als er im Januar 1935 an den Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Zürich, Oskar Bürgi, schrieb:

»Als Herr Dr. Wyss einen im normalen Programm liegenden Tierversuch vorführen wollte, demonstrierte eine Gruppe von Studenten durch Scharren. […] Worauf ich Gewicht lege ist, dass man sich darüber klar wird, was zu tun ist, wenn die Hetze weitergeht. Man sollte dann bereit sein, einen Schritt zu unternehmen, der die Sache abstoppt, bevor für die Arbeit in unserem Institut unerträgliche Verhältnisse entstehen.«16

Abb. 2: Jahresbericht des Vereins gegen die Vivisektion und zum Schutze der Tiere Basel (1927).

Es schien unter den allermeisten medizinischen Wissenschaftlern Konsens zu herrschen, dass man fundamental angegriffen werde und dass es notwendig sei, sich energisch zu verteidigen, um die Praxis des Tierversuchs aufrechterhalten zu können, die als unverzichtbar galt. Die Angriffe auf die Legitimität der Tierversuche waren in der Tat erheblich. Prominenz erlangte etwa das Buch 1000 Ärzte gegen die Vivisektion (wissenschaftliche Tierfolter) wegen ihrer Grausamkeit und Nutzlosigkeit, das vom Zürcher Zahnarzt Ludwig Fliegel 1935 herausgegeben wurde. Darin versammelte er hunderte von vivisektionskritischen Zitaten von Medizinern aus verschiedenen Ländern. Schon zu Beginn des Buches wird unter der Überschrift »Dieses Buch redet zu allen!« programmatisch festgehalten: »[H]ier sind die Stimmen von tausend Aerzten und Wissenschaftlern. Hier wehren sich tausend Aerzte für das Tier! Hier erheben tausend Aerzte eine einzige grosse, fürchterliche Anklage gegen die Vivisektion!«17 Ein »Kliniker in Turin«, Prof. Dr. Ricca-Barberis, wird mit den Worten zitiert, die Vivisektion sei eine »Abscheulichkeit, eine Schandtat und ein wahres Verbrechen«,18 an anderer Stelle ein Dr. med. Parry, der 1934 in einem Vortrag schloss, dass die Vivisektion »unethisch, unmoralisch und brutal«19 sei. Diese Aneinanderreihung von Zitaten, von denen die meisten ähnlich verurteilend formuliert sind und von 1934 bis weit ins 19. Jahrhundert zurück datieren, erstreckt sich über gut 150 Seiten. Die im Buch versammelten Antivivisektionisten stellen die Praxis der Tierversuche an wissenschaftlichen Institutionen radikal infrage, ganz entsprechend der Ankündigung der »fürchterliche[n] Anklage«.20

Eine weitere Publikation von Fliegel mit dem Titel Der Misserfolg des Tierexperimentes in der Medizin, besonders bei der Bekämpfung der Seuchen weist einen vergleichbaren Duktus auf, wenn er in der Schlussbetrachtung festhält:

»Man braucht nur an die zahllosen bestialischen Misshandlungen der unschuldigen Tiere zu denken; da sucht man vergebens die Würde des Menschen. […] Die Vivisektion ist ein Schandfleck unserer Zeit, ein Fluch für Mensch und Tier. Von welchem Standpunkt man sie auch beurteilen möge, so stellt sich die Ausübung der Vivisektion dem unbefangenen, unverdorbenen Menschen als schweres Unrecht und Verbrechen dar – als Sünde und Vergehen gegen jede höhere Weltordnung – als feige und grausame Uebeltaten gegen hilflose, wehrlose, unschuldige Wesen, als stärkster und naturwidriger Missbrauch, begangen von herz- und vernunftlosen Gewalthabern.«21

Die Tierphilosophen und -ethiker Herwig Grimm und Markus Wild haben darauf hingewiesen, dass der Streit um die Legitimität von Tierversuchen auch deswegen so schwere moralische Vorwürfe hervorbringt, weil die Kritik sich sowohl auf ganz konkrete Personen als auch auf die »Anonymität eines Apparats abstrakter Handlungssubjekte«22 richten kann. Ein solcher Apparat war auch die medizinische Fakultät der Universität Basel.

Das Gutachten der medizinischen Fakultät oder: Eine Institution will sich legitimieren

Im Kontext der von Vivisektionsgegnern lancierten Initiative, die von der lokalen Antivivisektionsbewegung vorgetragen wurde und unter anderem die Vivisektion an Hunden und Katzen im Kanton Basel-Stadt verbieten lassen wollte, schrieb der Vorsteher des Erziehungsdepartements, Fritz Hauser, am 11. April 1939 an die medizinische Fakultät der Universität Basel:

»Die Behörden sind in erster Linie auf ein Gutachten der medizinischen Fakultät und der Vorsteher der Universitätsanstalten angewiesen, die Tiere halten und für ihre wissenschaftlichen Untersuchungen benötigen. Wir bitten Sie höflich um die Erstattung eines, die ganze Frage beleuchtenden, gründlich belegten Gutachtens, in dem namentlich auch über die gegenwärtige Praxis auf dem Gebiete der Vivisektion Auskunft gegeben wird […].«23

Hausers Bitte traf auf offene Ohren. Die medizinische Fakultät schenkte der Initiative bereits grosse Aufmerksamkeit. Schon im Februar 1939 hatte Ernst Rothlin an Siegfried Edlbacher, den damaligen Dekan der Fakultät, den Initiativtext geschickt und dazu geschrieben: »Es scheint mir wichtig, dass die Fakultät davon Kenntnis hat, um die eventuell notwendigen Massnahmen gegen dieses Initiativbegehren rechtzeitig treffen zu können.«24 Zehn Tage später wurde im Protokoll der Fakultätskommission zur »Behandlung der Initiative eines Antivivisektionsgesetzes« die Strategie zur Abwendung der Initiative festgehalten:

»Die Bemühungen gehen dahin, sämtliche Regierungsratsmitglieder zu orientieren, prominente Parteivertreter über die Gefährlichkeit der Initiative zu unterrichten und mit der Presse, dem Radio und dem Tierschutzverein Fühlung zu nehmen.«25

Die Bestrebungen der Vivisektionsgegner wurden nicht nur nach aussen als Gefahr kommuniziert, sondern auch intern als eine Bedrohung der medizinischen Wissenschaft wahrgenommen. So lässt sich auch erklären, wieso die Fakultät bereits vor der Bitte des Regierungsrates um ein Gutachten Anstrengungen zur intrafakultären Kommunikation und Koordination aufnahm. Als die Gutachten dann wenige Wochen später vorlagen, zeigte sich in einem umfangreichen Schreiben des Erziehungsdepartements an den Regierungsrat, dass die Argumente zur Verteidigung der Tierversuche überzeugt hatten:

»Wer die Gutachten der medizinischen Fakultät und der pharmazeutischen Industrie genau liest, der wird feststellen müssen, dass hier sowohl vom Forscher als auch von dem in der pharmazeutischen Industrie arbeitenden Fachmann in aller Objektivität und Klarheit die Notwendigkeit der Durchführung des Tierversuchs begründet wird.«26

Der Bericht, den der Regierungsrat schliesslich im September 1939 dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt vorlegte, enthält die Gutachten der medizinischen Fakultät, der pharmazeutisch-chemischen Industrie in Basel sowie des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt. Das von Fritz Verzàr im Namen der medizinischen Fakultät verfasste Gutachten nimmt hierbei mit dreissig Seiten Länge beinahe die Hälfte des gesamten Berichtes ein. Verzàr bemühte sich, keine Zweifel offenzulassen. Er warf den Antivivisektionisten vor, sich selbst zu widersprechen, und versuchte im Gegenzug seine Kritik an den Initianten zu legitimieren, indem er sich als Experten in Opposition zu den Laien setzte, die nicht genügend Fachwissen besässen, um die Bedeutung der Tierversuche zu verstehen:

»§ 5 nimmt von den Eingriffen die für den Menschen augenscheinlich nützlichen Methoden (z.B. Kastration von Tieren) heraus. Damit wird sich der ganze Gesetzesvorschlag der Schwäche seiner Argumentation selbst bewusst. Die Bedeutung dieses Eingriffes versteht der Laie, weil er weiss, was für wirtschaftliche Zwecke er hat.«27

Dass der bemängelte Paragraf ausserdem vorsieht, dass tierärztliche Eingriffe zur Heilung oder Tötung von kranken oder verunglückten Tieren nicht unter das Vivisektionsverbot fallen, unterschlägt Verzàr. Sein Gutachten stellt auch die Forderung als absurd dar, dass die Polizei auf Gesuch des Antivivisektions- oder Tierschutzvereins in Begleitung einer Delegation des jeweiligen Vereinsvorstands Laboratorien, an denen Tierexperimente durchgeführt werden, besichtigen und in die Tierversuchsprotokolle Einsicht nehmen kann: »Eine solche Zumutung wird sich kein seiner Pflichten, seiner Freiheit und seines Rechtes bewusster Arbeiter gefallen lassen.«28 Die Arbeiter, die Verzár im Blick hat, sind Wissenschaftler, die Begriffe Freiheit und Recht als Forschungs-, Wissenschafts- und Lehrfreiheit zu verstehen. Verzàr rekurriert auf das Ideal einer Wissenschaft, die von staatlicher Restriktion und Kontrolle unberührt bleibt: »Bekanntlich schadet der Wissenschaft nichts so sehr wie eine zu strenge gesetzliche Regelung.«29 So soll die Forschungsfreiheit die enge Verwobenheit von Tierversuch und medizinischer Wissenschaft legitimieren. Hier ergibt sich ein argumentativer Zirkelschluss: Die Wissenschaft ist frei, deswegen darf die Medizin mit Tierversuchen arbeiten. Gleichzeitig ist der Tierversuch eine notwendige Bedingung fortschrittlicher medizinischer Wissenschaft, die deswegen frei sein muss, weil sie anders nicht gedeiht, aber unverzichtbar ist.

Abb. 3: Der Misserfolg des Tierexperiments in der Medizin, besonders bei der Bekämpfung der Seuchen (1931).

Die Verteidigung des Tierversuchs konstituiert sich massgeblich aus Dichotomien. So wird zum Beispiel das Gefühl auf der Seite der Vivisektionsgegner und dem vermeintlich leicht beeinflussbaren »unwissenden Publikum«30 verortet, während es angeblich des Verstandes der Wissenschaftler bedarf, um die Dringlichkeit – und damit auch die Legitimität – der Tierversuche zu verstehen. Pascal Eitler betont für seinen Untersuchungsgegenstand, die Lebenswissenschaften im Deutschen Kaiserreich, die Propagierung und Inszenierung einer »streng ›rationale[n]‹ und ›rein‹ wissenschaftliche[n] Betrachtungsweise des Mensch-Tier-Verhältnisses«.31 Die »Antivivisektionisten« hingegen, so Verzàr weiter, würden »den Zweck verfolgen, beim Volk Mitleid und Schauer zu erregen«.32 Dem jedoch spricht er die Fähigkeit, die medizinische Forschung zu beurteilen, gänzlich ab:

»Dabei ist dieses Vorgehen derartig, als ob man von einem Laien verlangen wollte, dass er die Zweckmässigkeit und Notwendigkeit von Konstruktionsdetails einer komplizierten Maschine und ihrer Fabrikation beurteilen soll. […] [A]llerdings [ist] die direkte praktische Konsequenz, besonders für den Fernstehenden, nicht immer verständlich.«33

Eitler konstatiert auch, dass für die Mensch-Tier-Beziehungen zumindest in der Moderne ein Paradigma vorherrscht, das Mensch und Tier insofern unterscheidet, als Tiere zwar zur Emotion fähig seien, nicht aber zur Kognition.34 Dieser Annahme folgend lässt sich für die hier untersuchte Debatte feststellen, dass die Antivivisektionisten von ihren Gegnern in Tiernähe verortet werden (emotional), während die Verteidiger der Tierversuche in Bezug auf sich selbst die Differenz zum Tier betonen (rational).

Abb. 4: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion, Abbildungsteil.

Wo Tiere als Objekte der Debatte auftauchen, wird die Vorstellung von ihnen als leidende Lebewesen umgehend diskursiv getilgt, stattdessen hebt Verzàr Tugenden der Forscher hervor. Potenzielles Mitleid verschiebt sein Gutachten von den Tieren auf die Mediziner, die selbstlos bereit seien, sich für die Gesundheit der Menschheit zu opfern : »[E]s wird nicht gescheut, dem Arzt und Forscher nur niedrige Motive zuzuschreiben, wo es sich um ernsthaftes Streben und Forschen handelt, in vielen Fällen unter Einsetzung der eigenen Gesundheit und des Lebens.«35 Die Antivivisektionisten hingegen werden erneut als Laien charakterisiert, deren Kritik in der Konsequenz ins Leere laufe: Der Vorwurf der Tierquälerei treffe schon deshalb nicht zu, weil Versuchstiere in den allermeisten Fällen durch Narkose betäubt würden.36

Dem Forscher als selbstlosem Helden, dessen Handeln moralisch wertvoll ist, stellt Verzàr die Antivivisektionisten als egoistische bürgerliche Haustierbesitzer entgegen. Ihr Mitleid, so sein Argument, sei nicht die Folge ihrer Sorge um das Fühlen der Tiere, sondern um ihre eigene emotionale Unversehrtheit:

»Die Einstellung der Initiative auf Hund und Katze ist eine rein menschliche, egozentrische Angelegenheit. Diese Tiere werden bedauert, weil die Initianten sie näher kennen. Es lässt sich nicht begründen, warum Ziegen oder Schweine auszuschliessen sind, die dem Nichtstädter ebenso bekannte Wesen sind.«37

Verzàr dreht den an die Experimentatoren gerichteten Vorwurf der Verletzung des Tierwohls gegen die Initianten selbst, indem er ihnen vorhält, nicht alle, sondern lediglich »urbanisierte Tiere« schützen zu wollen, wie Mieke Roscher die Tiere nennt, die das »idealisierte und familiäre Miteinander von Mensch und Tier repräsentieren« – also Haustiere.38 Diese Umkehr des moralischen Vorwurfs ist er zweite Teil der Dichotomie von moralisch wertvoll versus moralisch wertlos.

Abb. 5: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion, Abbildungsteil.

Unter der Überschrift »Die Persönlichkeit der Forscher, die sich mit Tierversuchen beschäftigen« forciert Verzàr das Bild des medizinischen Wissenschaftlers als Held erneut. Auf den Vorwurf der Tierquälerei entgegnet Verzàr, »dass diese ihre Darstellung falsch ist, denn schon die Person jener Männer ist eine Garantie für die Ernsthaftigkeit der Tierversuche, in deren Instituten sie durchgeführt werden.«39 Die Person dieser Männer sei deswegen eine solche Garantie, da sie »ihr ganzes Leben als praktische Aerzte, Chirurgen oder Klinikleiter dem Wohle der Kranken opfern«,40 und daraus leitet Verzàr schliesslich ihre moralische Unfehlbarkeit ab: »Kann man diesen hochverehrten Aerzten zumuten, darf man nur annehmen, dass sie solche als verbrecherische Handlungen dargestellte Versuche schützen würden?!«41 Auch hier soll der Mediziner als selbstloser Mensch mit ausgeprägtem Sinn für die Rechtmässigkeit im Umgang mit Tieren verstanden und so seine Integrität betont werden.

Verzàrs Gutachten verknüpft die angebliche Selbstlosigkeit der Forscher mit den epistemischen Tugenden der medizinischen Wissenschaft, die er als transparente und selbstkritische Disziplin entwirft:

»Es ist gerade die medizinische Wissenschaft, die dauernd sich selbst korrigiert und zu deren Charakteristik es gehört, dass sie es nicht scheut, Fehler, Missverständnisse und falsche Wege so offen und weit verbreitet als möglich zu publizieren und damit den raschen Fortschritt zu fördern. Man sollte gerade an der modernen Medizin das erbarmungslos-selbstlos Kritische anerkennen.«42

Transparenz und Selbstkritik stehen gänzlich im Dienst des wissenschaftlichen Fortschritts. Auch hier argumentiert Verzàr dichotomisch: Auf der Seite der medizinischen Wissenschaft verortet er ein mit Ehrlichkeit gepaartes Tempo, das aus Irrtümern Erkenntnisse hervorzubringen vermag und in der Konsequenz nicht heilbare in heilbare Krankheiten verwandelt und so der menschlichen Gesundheit (und Wirtschaft) zugutekommt.43 Das an dieser Stelle nicht genannte und sich doch aufdrängende Andere gegenüber dem Fortschritt ist die Initiative der Antivivisektionsbewegung, welche Verzàr mit Blockade, »Stillstand« oder »Rückschritt« in Verbindung bringt: »[A]uf keinem Gebiet ist es mehr wahr als auf diesem, dass Stillstand Rückschritt ist.«44 Schlussendlich knüpft Verzàr das Schicksal der Vivisektion an dasjenige der Basler Universität. Die Annahme der Initiative, legt er nahe, wäre das Ende der medizinischen Fakultät:

»Würde sich die Beschränkung des Tierversuchs auch auf die Arbeit jener beziehen, die mit Dissertationen und Forschungsarbeiten beschäftigt sind, so wäre das gleichbedeutend mit einer Aufgabe der weiteren Entwicklung der Medizin an unserer Hochschule, und man müsste es in Kauf nehmen, dass in Zukunft die Fortschritte der Medizin nicht mehr im Namen der Basler Universität verbunden wären, so wie sie es seit bald fünf Jahrhunderten sind.«45

Differenz markieren

Den Vivisektionsgegnern gelang es 1939 nicht, sich mit ihrem Anliegen durchzusetzen. Dennoch scheint die Bewegung die medizinische Fakultät fundamental herausgefordert zu haben. Bei der Auseinandersetzung der beiden Parteien ist dem Faktor Öffentlichkeit grosse Bedeutung beizumessen. Zunächst einmal ermöglichte diese den Antivivisektionisten den Zugang zu Informationen, die Meinungsbildung sowie den Zusammenschluss zu einer Bewegung. Darüber hinaus wurde die Vivisektionskritik in Flugblättern und Büchern verbreitet und somit die Frage nach der Legitimität von Tierversuchen auch öffentlich gestellt. Nach Peter Weingart resultiert aus der Konfrontation von Wissenschaft und Öffentlichkeit ein »Legitimationsdiskurs«, mit dem sich erstere an letztere richtet.46 Einen solchen Legitimationsdiskurs betrieben die Verteidiger des Tierversuchs: Sie bemühten die Narrative von Notwendigkeit, Selbstlosigkeit, Rationalität, Fortschritt, (Wissenschafts-)Freiheit und Wissenschaftlichkeit, die auf eine deutliche Abgrenzung von den Antivivisektionisten abzielten. Eine besondere Rolle kam zudem der diskursiven Differenzierung von Experten und Laien zu. Helga Nowotny schreibt zum Verhältnis dieser Stereotypen zueinander: »Prinzipiell herrscht eine ›epistemische Asymmetrie‹ vor, die es aus der Sicht der Experten prinzipiell zu wahren gilt, denn der Expertenstatus ist durch diese Asymmetrie des Wissens begründet.«47 Als die Vivisektionsgegner in Basel diese epistemische Asymmetrie mit dem Hinweis auf ethische Aspekte von Tierversuchen infrage stellten, versuchte Verzàr im Gutachten von 1939 umso mehr die Differenz zwischen seinen Kollegen als Experten und der Opposition als Laien zu betonen – und so die Vorstellung dieser epistemischen Asymmetrie zu stabilisieren.

Silvan Bolliger studiert Deutsche Philologie und Geschichte an der Universität Basel.

Transparenz und Selbstkritik stehen gänzlich im Dienst des wissenschaftlichen Fortschritts.

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Fliegel, Ludwig: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion (wissenschaftliche Tierfolter) wegen ihrer Grausamkeit und Nutzlosigkeit, Zürich u.a. (1935).

Abb. 2: Jahresbericht des Vereins gegen die Vivisektion und zum Schutze der Tiere Basel 1926, 25. Mai 1927, StABS, Universitätsarchiv I 67.

Abb. 3: Fliegel, Ludwig et al.: Der Misserfolg des Tierexperiments in der Medizin, besonders bei der Bekämpfung der Seuchen, Zürich u.a. (1931).

Abb. 4: Fliegel, Ludwig: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion (wissenschaftliche Tierfolter) wegen ihrer Grausamkeit und Nutzlosigkeit, Zürich u.a. (1935), S. 180f.

Abb. 5: Fliegel, Ludwig: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion (wissenschaftliche Tierfolter) wegen ihrer Grausamkeit und Nutzlosigkeit, Zürich u.a. (1935), S. 178f.

Literatur
  1. 1

    Hans Ludwig Freyvogel: »Basler Chronik«, in: Basler Jahrbuch (1941), S. 210–242, hier S. 217, Hervorhebung im Original.

  2. 2

    Während in den 1920er und frühen 1930er Jahren noch mehrheitlich der Begriff »Vivisektion« – für operative Eingriffe am lebenden Tier zu Forschungszwecken – üblich war (der jedoch auch andere Experimente an Tieren meinen konnte), verwendeten in den späten 1930er Jahren vor allem die Gegner der Initiative in ihren Legitimationsversuchen überwiegend den Begriff »Tierversuche«. Da in den 1920er und 1930er Jahren in Basel nicht nur Vivisektionen im engeren Sinne im Fokus standen, werde ich im Folgenden allgemein den Begriff »Tierversuche« verwenden. Dagegen schreibe ich im ganzen Artikel von »Vivisektionsgegnern« bzw. »Antivivisektionisten«, da diese erstens selbst öfter den Begriff »Vivisektion« verwendeten und zweitens häufig Akteure aus dem Kontext des »Vereins gegen die Vivisektion und zum Schutze der Tiere Basel« waren.

  3. 3

    Gerhard Hotz an August Hagenbach, 26. November 1923, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv I 67.

  4. 4

    Die maskulinen Formen (also später z.B. auch »Mediziner«, »Wissenschaftler«, »Vivisektionsgegner« etc.) verwende ich in diesem Artikel nicht als generische – geschlechtsabstrahierende – Maskulina, sondern im Sinne eines auf den Aspekt Gender hinweisenden Sprachgebrauchs. Es soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass der hier untersuchte Diskurs deutlich männlich geprägt war.

  5. 5

    Vgl. Andreas-Holger Maehle: Kritik und Verteidigung des Tierversuchs: Die Anfänge der Diskussion im 17. und 18. Jahrhundert, Stuttgart: Franz Steiner Verlag (1992), S. 181.

  6. 6

    Vgl. Axel Hüntelmann: »Geschichte des Tierversuchs«, in: Roland Borgards (Hg.): Tiere. Kulturwissenschaftliches Handbuch, Stuttgart: J.B. Metzler (2016), S. 160–173, hier S. 164.

  7. 7

    Gieryn schreibt: »Construction of a boundary between science and varieties of non-science is useful for scientists’ pursuit of professional goals: acquisition of intellectual authority and career opportunities; denial of these resources to ›pseudoscientists‹; and protection of the autonomy of scientific research from political interference«. Thomas F. Gieryn: »Boundary-Work and the Demarcation of Science from Non-Science: Strains and Interests in Professional Ideologies of Scientists«, in: American Sociological Review 48/6 (1983), S. 781–795, hier S. 781.

  8. 8

    Vgl. Andreas-Holger Maehle: Kritik und Verteidigung des Tierversuchs: Die Anfänge der Diskussion im 17. und 18. Jahrhundert, Stuttgart: Franz Steiner Verlag (1992), S. 157.

  9. 9

    Vgl. Pascal Eitler: »Ambivalente Urbanimalität: Tierversuche in der Großstadt (Deutschland 1879–1914)«, in: Informationen zur modernen Stadtgeschichte 2 (2009), S. 80–93, hier S. 84.

  10. 10

    Vgl. Roland Neff: Der Streit um den wissenschaftlichen Tierversuch in der Schweiz des 19. Jahrhunderts, Basel: Schwabe (1989), S. 83.

  11. 11

    Vgl. Roland Neff: Der Streit um den wissenschaftlichen Tierversuch in der Schweiz des 19. Jahrhunderts, Basel: Schwabe (1989), S. 107.

  12. 12

    Vgl. Wiebke Lisner: »Experimente am lebendigen Leib: Zur Frage der Vivisektion in deutschen und britischen medizinischen Wochenschriften 1919–1939«, in: Medizinhistorisches Journal 44/2 (2009), S. 179–218, hier S. 180. Siehe dazu auch Axel Hüntelmann: »Geschichte des Tierversuchs«, in: Roland Borgards (Hg.): Tiere. Kulturwissenschaftliches Handbuch, Stuttgart: J.B. Metzler (2016), S. 160–173, hier S. 164.

  13. 13

    Jahresbericht des Vereins gegen die Vivisektion und zum Schutze der Tiere Basel 1926, 25. Mai 1927, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv I 67, S. 26f.

  14. 14

    Die Kuratel war ein Ausschuss aus den Basler Räten, der sowohl die Aufsicht über die Universität ausüben sollte als auch die Interessen der Universität zu wahren hatte.

  15. 15

    Kuratel der Universität Basel an das Rektorat, 21. Januar 1933, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv I 67.

  16. 16

    Walter Rudolf Hess an das Dekanat der medizinischen Fakultät Zürich, 29. Januar 1935, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv I 67.

  17. 17

    Ludwig Fliegel: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion (wissenschaftliche Tierfolter) wegen ihrer Grausamkeit und Nutzlosigkeit, Zürich u.a. (1935), S. 3, Hervorhebung im Original fett.

  18. 18

    Ludwig Fliegel: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion (wissenschaftliche Tierfolter) wegen ihrer Grausamkeit und Nutzlosigkeit, Zürich u.a. (1935), S. 7, Hervorhebung im Original fett.

  19. 19

    Ludwig Fliegel: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion (wissenschaftliche Tierfolter) wegen ihrer Grausamkeit und Nutzlosigkeit, Zürich u.a. (1935), S. 14, Hervorhebung im Original fett.

  20. 20

    Ludwig Fliegel: 1000 Ärzte gegen die Vivisektion (wissenschaftliche Tierfolter) wegen ihrer Grausamkeit und Nutzlosigkeit, Zürich u.a. (1935), S. 3, Hervorhebung im Original fett.

  21. 21

    Ludwig Fliegel et al.: Der Misserfolg des Tierexperiments in der Medizin, besonders bei der Bekämpfung der Seuchen, Zürich et al. (1931), S. 66 und 68, Hervorhebung im Original gesperrt.

  22. 22

    Herwig Grimm, Markus Wild: Tierethik zur Einführung, 2., unv. Aufl., Hamburg: Junius (2020), S. 223.

  23. 23

    Vorsteher des Erziehungsdepartements an die medizinische Fakultät der Universität Basel, 11. April 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv I 67, S. 3.

  24. 24

    Ernst Rothlin an Siegfried Edlbacher, 6. Februar 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv I 67.

  25. 25

    Protokoll Sitzung der Fakultätskommission zur Behandlung der Initiative eines Antivivisektionsgesetzes, 16. Februar 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv I 67.

  26. 26

    Erziehungsdepartement an Regierungsrat, 21. Juni 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SK-REG 3-0-2 (1) 7, S. 2.

  27. 27

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 16. Zum Gesetzesvorschlag siehe: Vorsteher des Erziehungsdepartements an die medizinische Fakultät der Universität Basel, 11. April 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv I 67, S. 2.

  28. 28

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 16. Siehe auch: Vorsteher des Erziehungsdepartements an die medizinische Fakultät der Universität Basel, 11. April 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv I 67, S. 2f. (§7).

  29. 29

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 44.

  30. 30

    Alexander von Muralt: »Grundsätzliches zum Initiativbegehren für ein Gesetz gegen die Vivisektion«, in: Schweizerische Medizinische Wochenschrift 69/40 (7. Oktober 1939), S. 889–892, hier S. 891.

  31. 31

    Pascal Eitler: »Übertragungsgefahr: Zur Emotionalisierung und Verwissenschaftlichung des Mensch-Tier-Verhältnisses im Deutschen Kaiserreich«, in: Uffa Jensen, Daniel Morat (Hg.): Rationalisierungen des Gefühls: Zum Verhältnis von Wissenschaft und Emotionen 18801930, München: Wilhelm Fink (2008), S. 171–187, hier S. 174.

  32. 32

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 17.

  33. 33

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 17.

  34. 34

    Vgl. Pascal Eitler: »Übertragungsgefahr: Zur Emotionalisierung und Verwissenschaftlichung des Mensch-Tier-Verhältnisses im Deutschen Kaiserreich«, in: Uffa Jensen, Daniel Morat (Hg.): Rationalisierungen des Gefühls: Zum Verhältnis von Wissenschaft und Emotionen 18801930, München: Wilhelm Fink (2008), S. 171–187, hier S. 171.

  35. 35

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 17.

  36. 36

    Vgl. Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 29.

  37. 37

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 18.

  38. 38

    Mieke Roscher: »›Urban Creatures‹: Die britische Tierschutzbewegung als urbanes Phänomen«, in: Informationen zur modernen Stadtgeschichte 2 (2009), S. 65–79, hier S. 74.

  39. 39

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 39.

  40. 40

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 39.

  41. 41

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 39.

  42. 42

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 25.

  43. 43

    Vgl. Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 20f.

  44. 44

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 34.

  45. 45

    Bericht des Regierungsrates zum Initiativbegehren betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Einschränkung und Humanisierung der Vivisektion, 9. September 1939, Staatsarchiv Basel-Stadt, SD-REG 1a 3-0-53 (1), S. 27.

  46. 46

    Vgl. Peter Weingart: »Die Wissenschaft der Öffentlichkeit und die Öffentlichkeit der Wissenschaft«, in: ders.: Die Wissenschaft der Öffentlichkeit: Essays zum Verhältnis von Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit, Weilerswist: Velbrück Wissenschaft (2005), S. 9–33, hier S. 10.

  47. 47

    Helga Nowotny: »Der imaginierte Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit: Von Imaginierten Laien zur sozialen Robustheit des Wissens«, in: Priska Gisler et al. (Hg.): Imaginierte Laien: Die Macht der Vorstellung in wissenschaftlichen Expertisen, Weilerswist: Velbrück Wissenschaft (2004), S. 171–195, hier S. 178.